Peter Pilz ist wieder im Nationalrat – aber die nächste Anzeige, dieses Mal bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, ist schon anhängig.

17. Juni 2018 / 16:03 Uhr

Wieder Anzeige gegen Pilz: Staatsanwaltschaft soll überprüfen, ob Stern das Mandat freiwillig abtrat

Peter Pilz hat es geschafft – er sitzt wieder im Nationalrat. Aber es will immer noch nicht gut für ihn laufen – langsam könnte man Mitleid bekommen, wenn sich Pilz nicht über Jahrzehnte als penetranter Denunziant gebärdet hätte.

Angelobung ohne weibliche Abgeordnete

Schon seine Angelobung im Nationalrat war peinlich: Fast alle weiblichen Abgeordneten verließen demonstrativ den Plenarsaal. Nur einzelne wie die Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) und NEOS-Abgeordnete Karin Doppelbauer blieben auf ihren Plätzen sitzen. Bures hatte jedoch indirekt klar gemacht, dass sie die Aktion der weiblichen Abgeordneten gegen den wegen sexueller Belästigung angeklagt gewesenen Peter Pilz durchaus unterstützte.

Und dann kommt Pilz auch noch neben Martha Bißmann zu sitzen, die er gerne aus dem Klub werfen würde, nachdem sie nicht zu seinen Gunsten auf ihr Mandat verzichtet hatte.

Anzeige wegen Mandatskaufs

Am 1. Juni war bereits eine Anzeige beim Verfassungsgerichtshof wegen “versuchtem Mandatskaufs” eingegangen. Grund dafür war, dass Martha Bißmann eine Vereinbarung mit der Partei getroffen hatte, im Falle, dass sie ihr Mandat abtreten werde.

Dass Pilz wieder im Nationalrat sitzt, gelang jetzt jedoch nur, weil nach Kolbas Rücktritt das freie Mandat nicht von Maria Stern angenommen wurde. Sie verzichtete zu Pilzens Gunsten. Ganz freiwillig, wie sie sagte.

Anzeige bei Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft

Doch daran bestehen erhebliche Zweifel nach allem, was Pilz unternommen hatte, um endlich wieder über den Nationalrat versorgt zu sein. Daher wurde nun eine Anzeige gegen Peter Pilz bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft von der FPÖ eingebracht. “Die Staatsanwaltschaft wird ersucht, den angeführten Sachverhalt strafrechtlich, insbesondere aufgrund des Verdachts der Verwirklichung des Tatbestands der Vorteilsnahme nach § 305 StGB zu überprüfen.”

Die FPÖ vermutet, dass Maria Stern ähnlich wie zuvor Martha Bißmann eine Vereinbarung mit der Partei getroffen habe. Wie in der Vereinbarung mit Bißmann vorgesehen, wird nun just jene, die für Pilz auf das Mandat verzichtete, deren Parteichefin, einschließlich Gehalt wie ein Abgeordneter. Damit besteht erheblicher Diskussionsbedarf, ob das Überlassen des Mandats nicht strafrechtlich relevant ist.

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