Am 1. August wurde vom Landesverwaltungsgericht in Wien ein richtungsweisendes Urteil gefällt: Einem Türken, der über die österreichische und die türkische Staatsbürgerschaft verfügt, muss die österreichische wieder aberkannt werden. In vier Fällen wurde die Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft bereits von den Verwaltungsgerichten bestätigt, da die Doppelstaatsbürgerschaft gegen hiesiges Recht verstößt.
Geschätzt 30.000 Doppelpass-Türken in Österreich
Insgesamt schätzen Experten die Gesamtzahl von österreichisch-türkischer Doppelstaatsbürgerschaft auf rund 30.000 Türken. Zu erwarten ist, dass ihnen die österreichische wieder aberkannt wird und sie künftig wieder nur über ihre angestammte verfügen – womit der Weg zu Sozialleistungen in Österreich schwerer wird. Abgesehen davon ist der Aufenthalt vieler in Österreich damit nicht mehr rechtens. Wer erst kurze Zeit im Land ist, müsste es wieder verlassen.
Gutmenschen springen auf: Sorge um “türkische Community”
Allerdings muss befürchtet werden, dass NGOs und linke Gutmenschen eine Flut von Beschwerden und Einsprüchen auf den Weg bringen werden. Die Verfahren könnten länger als ein Jahr dauern. Am Ende sollte jedoch der Abschiebebescheid stehen.
Damit das nicht passiert, mauern die Mainstream-Medien schon jetzt und relativieren: Die türkischen Behörden wären nicht kooperativ, will heißen, dass die Türken in Österreich bleiben müssen.
Allen voran setzt sich der Standard für die Türken in Österreich ein und schreibt von “Verunsicherung wegen “teuflischer” Zweitpässe” in der “türkischen Community”. – Türkische Community? Ist nicht gerade in der Diktion des Standards jener, der die österreichische Staatsbürgerschaft annimmt, verlässlich “Österreicher”? Oder gilt das nur in der Kriminalitätsstatistik?
“Standard” ergreift Initiative für die Türken
Sofort ergriff der Standard die Initiative. Doch die Journalisten erreichten weder Vizekanzler Heinz-Christian Strache noch Innenminister Herbert Kickl. Ja, nicht einmal Wiens Integrationsstadtrat Jürgen Czernohorszky war für eine Stellungnahme erreichbar.
Also bemühte man den Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk. Der darf die Endgültigkeit der Urteile bezweifeln.
Wink mit dem moralischen Zeigefinger
Und zum Schluss wird noch auf die Tränendrüse gedrückt: “Viele erzählen mir, dass sie von ihrer türkischen Staatsbürgerschaft gar nichts wussten. Jetzt sind sie verunsichert und traurig”, gibt der Obmann der Türkischen Kulturgemeinde in Österreich Birol Kilic zum Besten.
Dass Recht Recht bleiben muss und Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, ist wohl nur ein in Mitteleuropa anerkannter Rechtsgrundsatz.