Am 23. Juli verhinderte die Asyl-Lobbyistin Elin Ersson auf dem Flughafen Göteborg die Abschiebung eines Afghanen. Durch ein Video wurde die Aktion weltbekannt. Erssons mutmaßlich kriminelle Handlung wurde von der Kronen Zeitung und diversen Gutmenschen als “Zivilcourage” verklärt.
Abzuschiebender Afghane ist wegen Körperverletzung verurteilt
Bald nach der vermeintlichen Heldentat wurde bekannt, dass der abzuschiebende Afghane ein verurteilter Gewaltverbrecher ist. Plötzlich wurde es in den Hauptstrom-Medien sehr still um die Angelegenheit. Nun enthüllte die schwedische Zeitung Nyheter Idag weitere Einzelheiten über den Kriminellen. Außerdem wurde sein Urteil veröffentlicht.
Demnach kam der 59-jährige Afghane namens Bismallah Saidi Ende 2015 mit seiner Frau Horia und drei Töchtern nach Schweden. Zwei weitere, bereits erwachsene Kinder blieben vermutlich in Afghanistan. Die Familie stellte Asylanträge und erhielt eine zweistöckige Wohnung in dem kleinen Ort Gnarp an der schwedischen Ostküste. Das Familienleben war jedoch nicht harmonisch: Frau und Töchter beschreiben Bismallah Saidi als reizbar und oft gewalttätig.
Töchter ausgepeitscht, Frau geschlagen und getreten
Am 14. Jänner 2018 eskalierte die Gewalt völlig. Bismallah Saidi verlangte von den beiden Töchtern im Alter von 13 und 14 Jahren, den Fernseher abzustellen, diese reduzierten jedoch nur die Lautstärke. Daraufhin nahm der Afghane ein Ladekabel eines iPhones und peitschte die Mädchen damit aus. Nach kurzer Zeit kam seine Frau hinzu und stellte ihn zur Rede. Die Mädchen nutzten die Gelegenheit zur Flucht.
Daraufhin ging Bismallah Saidi auch auf seine Frau los. Er peitschte sie ebenfalls mit dem Kabel aus und misshandelte sie mit Faustschlägen und Tritten, als sie auf dem Boden lag. Er schlug außerdem ihren Kopf gegen den Boden. Horia Saidi schaffte es dennoch, wieder hochzukommen und floh zunächst in die Küche. Dort bewarf ihr Mann sie mit Gläsern. Schließlich griffen Nachbarn ein und brachten sie in Sicherheit.
Urteil: Hoher Schadenersatz und neun Monate Gefängnis
Bismallah Saidi stritt im Verhör alles ab. Er gab an, seine Frau und die Töchter hätten ihn über längere Zeit hinweg bedroht. An besagtem Tag habe seine Frau ihn beschimpft und mit Tellern beworfen, woraufhin er zu den Nachbarn geflüchtet sei.
Das Gericht glaubte der Frau und den Töchtern und verurteilte Bismallah Saidi zu Schadenersatzzahlungen von jeweils 12.400 Kronen (ca. 1.200 Euro) an die Töchter und 17.400 Kronen (ca. 1.670 Euro) an die Ehefrau sowie zu neun Monaten Gefängnis. Die Haft hätte somit eigentlich bis September dauern müssen. Warum Saidi schon im Juli abgeschoben werden sollte, ist nicht bekannt.
Krimineller Afghane wollte zurück in die Heimat
Im Verhör gab Bismallah Saidi außerdem an, dass er nach Afghanistan zurück wolle. Er habe sogar beim Migrationsamt darum gebeten, heimreisen zu dürfen. Dies ist glaubwürdig, da die gesamte Familie keinerlei Aussicht mehr hatte, in Schweden bleiben zu können. Sämtliche Asylanträge der Saidis waren bereits im Sommer 2017 in der ersten Instanz abgewiesen worden und in der Folge auch in allen höheren Instanzen.
Die Familie konnte keinerlei persönliche Verfolgung nachweisen. Die Behörde stellte zwar fest, dass es in der Heimatprovinz der Familie einen bewaffneten Konflikt gebe, dies sei jedoch kein Asylgrund.
Vermeintlich gute Tat war komplett fehl am Platz
Die Aktion von Elin Ersson wirkt nun noch verfehlter, als es ohnehin schon der Fall war. Nicht nur, dass sie jemanden schützen wollte, der Frau und Töchter misshandelte, der kriminelle Afghane hatte noch dazu gar keinen Bedarf an der vermeintlichen “Hilfe”, da er zurück in die Heimat wollte.