Auch bei den Messerstechern von Chemnitz zeigt sich, wie bei vielen anderen Mördern und sonstigen Kriminellen, das gleiche Bild: Diese Leute waren zum einen illegal in Deutschland und zum anderen bereits vorbestrafte Kriminelle.
Der Umstand, dass derartige Leute hier offensichtlich frei herumlaufen und in weiterer Folge ihre Potentiale entfalten dürfen, ist wohl mit ein Hauptgrund für die Empörung rechtschaffener Bürger.
Unverständlich ist somit, dass die gleichgeschalteten Medien diesem skandalösen Missbrauch unserer Asylgesetze de facto keinerlei Bedeutung beimessen, sondern vielmehr auf diejenigen losgehen, denen diese Zustände mittlerweile “zu bunt” werden; und das im wahrsten Sinne des Wortes.
Haftbefehl beweist Vorbestrafung
Hier ein Auszug aus dem Haftbefehl des Amtsgerichtes Chemnitz vom 27. August 2018, aus dem hervorgeht, dass einer der Messerkiller nicht nur vorbestraft ist, sondern auch, da offensichtlich illegal aufhältig, “geduldet” wurde.
Das Resümee: Derartige “Duldungen” solcher Verbrecher werden offensichtlich von weiten Kreisen der Bevölkerung eben nicht mehr geduldet.