Wir haben im Artikel “Nach 20 Monaten noch immer keine Anklage: Österreicher stirbt in Untersuchungshaft” vom 2.9.2018 in Bezug auf Sibylle G., beamtete Ministerialrätin für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, veröffentlicht, dass sie anlässlich der aktuellen BVT-Hausdurchsuchung suspendiert und ihre private Festplatte konfisziert worden war.
Wir widerrufen letztere Äußerung. Sibylle G. war weder anlässlich der aktuellen BVT-Hausdurchsuchung suspendiert noch wurde ihre private Festplatte konfisziert.
Anmerkung der Redaktion: Der oben erwähnte Artikel ist leider durch ein redaktionelles Versehen veröffentlicht worden. Tatsächlich wurde, wie im Widerruf zu lesen ist, die Beamtin weder suspendiert noch ihre private Festplatte konfisziert. Der erwähnten Artikel war auch nur kurze Zeit auf unserer Seite abrufbar, da wir diesen, nachdem dieser redaktionelle Irrtum aufgefallen ist, sofort wieder entfernt haben.