Wie der Presserat seine eigenen Regeln geschickt umschiffen kann, hat dieser nun auf beschämende Weise im Fall von Falter-Chefredakteur Florian Klenk unter Beweis gestellt. Um Klenk in der heiklen Causa “Innenministerium” freizusprechen, ließ er eine Behauptung gegen den Generalsekretär des Innenministeriums, Peter Goldgruber, gelten, weil der Vorwurf “kommentierend” geschrieben worden sei.
Beschuldigten nicht um Stellungnahme gefragt
Goldgruber hatte gar keine Chance auf eine Stellungnahme zu den Behauptungen. Damit brach Klenk nicht nur die Regeln für gutes und verantwortungsvolles journalistisches Handeln, sondern ignorierte zudem die ethische Richtschnur für Medienschaffende. Schlimm genug. Doch dass der Presserat da mitspielt und den eigenen Ehrenkodex bricht, ist der wahre Skandal.
Unbestritten ist, dass der Falter-Chefredakteur Peter Goldgruber nicht befragt hat zum Vorwurf, er, Goldgruber, habe sich im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) Kenntnis verschaffen wollen, welche verdeckte Ermittler es bei Burschenschaften gebe. Ohne also jemals mit dem Beamten darüber gesprochen zu haben, beschuldigte Klenk Goldgruber dieses Vorgangs. Und zwar in der Titelgeschichte “Das System Kickl” im Falter 40/18.
Klenks “Recherche” im Detail beschrieben
Das Innenministerium belegte im Detail, dass Florian Klenk lediglich wegen allgemeiner Interviewanfragen und Fragen zu anderen Sachverhalten Kontakt mit dem Ministerium aufgenommen hatte. Wie Florian Klenk in dieser Causa recherchierte (oder eher nicht recherchierte), hat das Innenministerium auch in einer OTS-Aussendung chronologisch beschrieben.
ORF und Kurier plapperten nach
News.ORF.at oder der Kurier haben den Unsinn des Falter-Chefredakteurs dann auch noch nachgeplappert, um – ebenfalls ohne Gegenrecherche – Innenminister Herbert Kickl Schaden zuzufügen. Mit sogar gleichlautenden Titeln wie “BVT: Goldgruber wollte Auskunft zu Burschenschaft-Ermittlungen” wurde (vielleicht nicht ganz unabsichtlich) ein falscher Eindruck vermittelt.
Kein Verfahren vom Presserat
Der Presserat leitete trotzdem kein Verfahren ein. Der Artikel von Florian Klenk sei medientechnisch in Ordnung, zumal angesichts der politischen Relevanz, des öffentlichen Interesses und der Tatsache, dass Klenk kommentierend geschrieben habe, urteilte der Senat 1 des Presserates laut APA.
Was lernen wir daraus? Sollten wir einmal in die Verlegenheit kommen, Florian Klenk einem Vorwurf ohne ordentliche Recherche und ohne Möglichkeit einer Stellungnahme auszusetzen, müssen wir nur darauf achten, dass der Artikel einen Kommentar-Charakter hat. Denn dieser Umstand rechtfertigt laut Presserat die Interpretationsansätze des Autors.
Fragt sich nur, ob das die unabhängigen Gerichte auch so sehen.