Wenn ein Flüchtling in einem fremden Land um Asyl ansucht, ist es seine Pflicht – und sollte auch eine Selbstverständlichkeit sein – dass bei entsprechenden Angaben nicht gelogen wird. Dennoch hat die mediale Berichterstattung gezeigt, dass zahlreiche Asylwerber beim eigenen Alter lügen. Viele geben an, minderjährig zu sein, sind aber in Wahrheit längst volljährig. Das ist sowohl bei einer zu erwartenden Abschiebung (die bei Jugendlichen nicht erlaubt ist), aber auch bei einem etwaigen Strafmaß von Bedeutung, wenn der Asylwerber aufgrund einer Straftat nach Jugend- statt Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird.
Mehr als zwei Millionen Euro Kosten, um Lügen aufzudecken
In den Jahren 2014 bis 2018 gab es insgesamt 2.504 Asylwerber, die beim Alter gelogen haben. Wenn man bedenkt, dass die Kosten für die Überprüfung pro Fall mit durchschnittlich 868,33 Euro beziffert werden müssen, so kann festgehalten werden, dass der Staat 2.174.298,32 Euro dafür bezahlen musste. Kosten, die sich der Staat hätte ersparen können, wären die Asylwerber ehrlich gewesen. Und es stellt sich die berechtigte Frage, ob die Verursacher für die medizinischen Gutachten haften sollten.
Strafen bis zu 5.000 Euro oder Haftstrafe
Unzensuriert.at konnte in Erfahrung bringen: Gemäß § 120 Abs. 2 Z. 2 Fremdenpolizeigesetz kann ein Asylwerber, der in seinem Asylverfahren wissentlich falsche Angaben über seine Identität oder Herkunft macht, mit einer Geldstrafe von 1.000 bis 5.000 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Wochen bestraft werden. Zwischen 2014 und 2018 wurden 7.626 medizinische Gutachten in Auftrag gegeben.
Offizielle Zahlen zeigen, dass mit Ende 2018 5.565 Fälle abgearbeitet wurden. Dazu, wie viele Asylwerber sich durch fehlende Mitwirkung einer Altersfeststellung entzogen haben, liegen im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) keine statistischen Auswertungen auf. Wenn keine Mitwirkung erfolgt, dann wirkt sich dies jedoch auf die Glaubwürdigkeit des Asylwerbers im Verfahren aus.
Ministerium muss hohe Kosten budgetieren
Kosten der medizinischen Altersfeststellungen im Jahr 2017 beliefen sich im BFA auf rund 1,250 Millionen Euro. Für die Jahre 2018 und 2019 sind jeweils 1,8 Millionen Euro. für medizinische Altersdiagnosen budgetiert. Die Abrechnungen folgender Jahre zeigen: 2014 wurden 658.023,81 Euro, 2016 1.992.537,27 Euro und 2016 2.874.449,35 Euro für die Gutachten verrechnet.
Wien, Graz und Linz als Prüfstandorte
Zum Prozedere: Hat das BFA den Verdacht, dass ein Asylwerber beim Alter lügt, so wird ein medizinisches Gutachten beauftragt. Das BFA setzt gerichtlich beeidete medizinische Sachverständige und wissenschaftlich angesehene Experten ein. Vorgenommen werden die Gutachten von der Medizinischen Universität Wien, Zentrum für Anatomie und Zellbiologie, der Medizinischen Universität Graz, Klinisch-Forensische Untersuchungsstellen, sowie einem gerichtlich beeideten medizinischen Sachverständigen in Linz.
Zuerst Handwurzelröntgen
Grundsätzlich kann dieser Methodik zur Vorabklärung ein präliminares Handwurzelröntgen vorgelagert werden. Ergeben sich durch das Handwurzelröntgen Indizien, die für eine Volljährigkeit sprechen, so wird zusätzlich eine multifaktorielle Altersfeststellung durchgeführt. Das heißt, dass eine Computertomographie des Schlüsselbeins und eine Röntgenaufnahme des Gebisses durchgeführt wird. Die Gesamtkosten – also Handwurzelröntgen + Computertomographie + Röntgen Schlüsselbein + Zahnpanorama – ergeben die bereits genannten 868,33 Euro pro Person.
Das BFA kann eine derartige Untersuchung nur in Zweifelsfällen, somit nicht bei offensichtlicher Minderjährigkeit, und als “ultima ratio” anordnen, wenn es dem Fremden nicht gelingt, eine behauptete Minderjährigkeit auf Grund anderer Nachweise (z.B. unbedenklicher Urkunden) zweifellos nachzuweisen. Dem Fremden ist das angeschlossene Informationsblatt in der jeweiligen Herkunftssprache auszuhändigen. Das Ergebnis der Untersuchung ist im Rahmen des Parteiengehörs bekanntzugeben und die Möglichkeit der Stellungnahme einzuräumen und ist diese im Falle der Bestätigung der Volljährigkeit mittels Verfahrensanordnung festzustellen.
Viele “Minderjährige” aus Afghanistan, Nigeria und Syrien
2017 gab es übrigens 1.751 Asylanträge von vorgeblichen unbegleiteten Minderjährigen. Die drei dabei am häufigsten vertretenen Nationalitäten waren Afghanistan (808), Pakistan (244) und Nigeria (238). 2018 gab es 488 Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen Auch hier waren die drei Spitzen-Nationalitäten Afghanistan (183), Nigeria (77) und Syrien (36).
Standesbeamter prüft nur zweimal im Jahr die Geburten
Für Verwunderung sorgte immer wieder, dass Asylwerber häufig angeben, am 1. Jänner bzw. am 1. Juli geboren zu sein. Dass der Großteil der Personen tatsächlich zu diesen Zeitpunkten auf die Welt kam, ist mehr als unwahrscheinlich. Dennoch gibt es eine Erklärung für dieses Phänomen. In ländlichen Gebieten des arabischen Raumes kommt es vor, dass nur zweimal jährlich ein Standesbeamter im Dorf erscheint und die in der Zwischenzeit stattgefundenen Geburten beurkundet. Daraus ergeben sich dann häufig die Geburtsdaten 1.1.XXXX bzw. 1.7.XXXX. Darüber hinaus ist bekannt, dass das Geburtsdatum 1.1.XXXX auch lange Zeit in der Türkei üblich war und in Afghanistan in vielen Fällen nur die Jahreszahl als Geburtsdatum genannt wird.
Das mag aber nichts daran ändern, dass ein Teil der Asylwerber wissentlich lügt und dem österreichischen Steuerzahler dadurch massive Kosten verursacht.