Von “Kein Hass im Netz” halten die roten Genossen offensichtlich wenig.

FSG

22. Feber 2019 / 14:43 Uhr

Rote Personalvertreter schützen Hass-Poster in den eigenen Reihen

Hass im Netz. Drei Wörter, die vor allem die linke Community stets an den Pranger stellt. Wenn aber einer aus den eigenen Reihen aus der Reihe tanzt, sogar vor einem Hitler-Kickl-Vergleich nicht zurückschreckt, wird schützend die Hand über den Verursacher gelegt.

Personalvertreter quasi “immun” gegen Strafmaßnahmen

Tatsächlich haben nun die FSG-Personalvertreter eine dienstrechtliche Verfolgung des roten Gewerkschafters Josef Sbrizzai  verhindert, nachdem dieser in einem Video auf Facebook Innenminister Herbert Kickl mit einem der größten Kriegsverbrecher der Geschichte, nämlich Adolf Hitler, verglich. Die Landespolizeidirektion Wien hätte bei jedem kleinen Polizisten ein Disziplinarverfahren eingeleitet, dies wollte sie auch bei Sbrizzai machen. Allerdings: Der rote Funktionär genießt als dienstfreigestellter Personalvertreter einen besonderen Verfolgungsschutz, der formal nur durch den Fachausschuss außer Kraft gesetzt werden könnte. Was dieses rot dominierte Gremium aber nicht tat.

“Fragwürdiger Zugang zum Rechtssystem”

Der Bundesvorsitzende der freiheitlichen AUF, Werner Herbert, kann die Verhinderung der behördlichen Verfolgung kaum fassen: “Die FSG zeigt in dieser Angelegenheit wieder einmal ihren fragwürdigen Zugang zum Rechtsstaat”. Und weiter: “Ein unglaublicher Rechtsbruch, der eine sofortige Konsequenz durch die Personalvertreter-Aufsichtsbehörde zur Folge haben muss.”

Es könne ja nicht sein, dass sich ein FSG-Vorsitzender des Fachausschusses – er wurde auch in der gegenständlichen Sitzung mehrmals auf sein rechtswidriges Verhalten aufmerksam gemacht – wissentlich über die geltenden Vorschriften hinwegsetzt, um seinen Parteifreund Sbrizzai vor der behördlichen Verfolgung zu schützen.

Polizeipräsident Pürstl gefordert

“Hier ist auch Polizeipräsident Gerhard Pürstl gefordert, dass seitens der LPD Wien die rechtstaatlichen Mechanismen auch innerhalb der Polizei wirksam werden. Die Polizei würde sonst in der Bevölkerung völlig unglaubwürdig werden, wenn sie gegenüber der Bevölkerung das Recht zur Durchsetzung bringt, aber in den eigenen Reihen einem bewussten Rechtsbruch tatenlos zusehen würde”, betonte Herbert.

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