Seit den Vorfällen in der HTL Ottakring mehren sich Stimmen, wie man gegen verhaltensauffällige Schüler vorgehen kann. Zuletzt hat der Freiheitliche Udo Landbauer die Forderung erhoben, dass die Familienbeihilfe an eine Betragensnote gekoppelt wird. Eine Forderung, die übrigens in ähnlicher Weise von Rumänien schon lange angewendet werden dürfte, wenn man Seiten der EU-Kommission als auch entsprechender Infos rumänischer Gesetze glauben darf.
Von der EU-Kommission heißt es:
Diese Beihilfe ergänzt das Familieneinkommen und sorgt für die Verbesserung der Bedingungen für die Erziehung, Pflege und Ausbildung der Kinder, die dadurch zum Besuch von Schulen motiviert werden sollen.
Das Kind/die Kinder muss/müssen ohne Unterbrechungen eine Schule besuchen und eine Note von mindestens acht (von 10) im Verhalten haben.
Mit dem “Verhalten” ist allerdings nicht das Benehmen der Schüler gemeint, sondern die Anwesenheit. Fehlen Schüler zu oft, so wirkt sich das auf die Note aus. Entsprechender Gesetzestext ist wie folgt abrufbar.
ART. 8(1) Familiile definite la art. 2, care au în între?inere copii de vârst? ?colar?, beneficiaz? de aloca?ie în condi?iile în care copiii frecventeaz? f?r? întrerupere cursurile unei forme de înv???mânt organizate potrivit legii, cu excep?ia celor care le întrerup din motive medicale, ?i nu înregistreaz? absen?e nemotivate în cursul unui semestru care s? conduc? la sc?derea sub 8 a notei la purtare.
Auch in Bulgarien und Ungarn haben Schulschwänzer nichts zu lachen. Über Bulgarien heißt es:
Das Kind muss regelmäßig zur Schule gehen, außer wenn sein Gesundheitszustand dies nicht zulässt
Bei einer bestimmten Anzahl unentschuldigter Abwesenheiten des Kindes von der Schule oder vom Kindergarten wird die Leistung ausgesetzt.
Landbauers Forderung die Familienbeihilfe an Betragensnoten und somit an schulische Verpflichtungen zu koppeln – wie es andere Staaten vorleben – dürfte somit sogar gesetzeskonform sein.