Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser fühlte sich durch ein Brettspiel in seinen Menschrechten verletzt. Die Richter des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) erteilten seiner Beschwerde eine Abfuhr und wiesen sie einstimmig ab.
Spiel über “supersaubere Politik”
Bei dem von Grasser bekämpften Brettspiel handelt es sich um das als Realsatire gemeinte Spiel “Korrupte haben Geld”, abgekürzt “KHG”. Jeder kann dabei betrügen und unterschlagen und hinterher behaupten “des is part of the game”. Ein Spiel – laut Definition der Erfinder über “ehrliche Leistung, supersaubere Politik und natürlich – die Unschuldsvermutung”. In einem der darin behandelten Korruptionsfälle (Schwiegermutter) wird Grasser namentlich genannt, was diesen veranlasste, den Rechtsweg zu beschreiten.
Grasser in allen Instanzen abgeblitzt
Nachdem er im Jahr 2016 vor dem Obersten Gerichtshof gescheitert war (keine Verletzung des Namensrechtes), wandte er sich letztlich an den EGMR. Weil die österreichischen Gerichte seiner Forderung, das Brettspiel vom Markt zu nehmen, nicht gefolgt waren, sah er sich in seinen Menschenrechten (Achtung des Privatlebens) verletzt. Dort sah man das jedoch anders und erteilte ihm besagte Abfuhr. Mit dem Richterspruch des Menschenrechtsgerichtshofes hat die vom ehemaligen Finanzminister angestrengte jahrelange Justizposse wohl ihr endgültiges Ende gefunden.
“Schwiegermuttergeld” nach wie vor gerichtsanhängig
Pikant: Derzeit steht Grasser im sogenannten Buwog-Prozess als Angeklagter vor Gericht. Dort geht es unter anderem um die Klärung der Herkunft dieses angeblichen “Schwiegermuttergeldes”. Es gilt die Unschuldsvermutung.