Langsam wird es eng in Sachen “Ibiza-Video” für Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz. Zum wiederholten Male hatte Kurz behauptet, dass hinter dem sogenannten “Ibiza-Video” die SPÖ als Urheber bzw. Auftraggeber stecken würde. Diese öffentlich getätigten Vorhalte hat das Wiener Handelsgericht jetzt mit einer einstweiligen Verfügung, die es gegen den ÖVP-Obmann erlassen hat, gestoppt. Kurz wurde per Gerichtsbeschluss untersagt, in der Öffentlichkeit und medial die Sozialdemokraten bezüglich Herstellung und Veröffentlichung des “Ibiza-Videos” als Urheber zu nennen. Die SPÖ gebe sich nach den Worten von Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda “ausdrücklich zufrieden” mit dieser Entscheidung.
ÖVP hochnervös betreffend “Ibiza-Video”
Die ÖVP ist jedenfalls seit dem Auftauchen des “Ibiza-Videos” hoch nervös. Obwohl man den Anlassfall machtpolitisch dazu genutzt hat, die türkis-blaue Bundesregierung zu sprengen, verläßt Kurz und Co seitdem das politische Glück. Deshalb versucht man gebetsmühlenartig, ausschließlich der SPÖ und deren Umfeld die Urheberschaft medial zuzuordnen.
So tauchten dubiose Emails zwischen Sebastian Kurz und Ex-Minister Gernot Blümel in diesem Zusammenhang auf. Diese wurden nach einer forensischen “Blitzanalyse” gegenüber Medienvertretern als mutmaßlich gefälschte Emails dargestellt.