Der Welser Bürgermeister Andreas Rabl (FPÖ) hat viel Zustimmung aus ganz Österreich bekommen, als er zu Schulbeginn alle 238 Klassen mit Kreuzen ausgestattet hat. Nur dem Falter gefiel das nicht – das linke Blatt machte ihn deshalb zum „Dolm der Woche“. Offenbar kennt man in der Redaktion die gesetzlichen Bestimmungen nicht.Â
Rechtmäßigen Zustand hergestellt
Das Kreuz im Klassenzimmer ist nämlich eindeutig in der Schul- und Ausstattungsverordnung geregelt. Rabl tat also nichts anderes, als in jenen 120 Klassen, wo das Kreuz bei einer Überprüfung gefehlt hat, den rechtmäßigen Zustand wieder herzustellen. Der „Dolm der Woche“, der ihm dafür vom Falter verliehen wurde, ging also völlig nach hinten los.Â

Anpatzversuch
Man merkte die Absicht und ist verstimmt. Denn mit diesem unlauteren Artikel wurde lediglich der Versuch gemacht, den in der Bevölkerung sehr beliebten Bürgermeister, der seit der letzten Wahl mit einer absoluten Mehrheit regiert, anzupatzen.
Falter als Höchstrichter
Gleichzeitig spielte sich der „Falter“ als Höchstrichter auf – und zwar mit dem Satz: „Ein Kopftuchverbot für Schulkinder ist wohl verfassungswidrig, der Staat schützt die Mädchen nicht vor islamistischen Fundis“. Bevor also der Verfassungsgerichtshof über das Kopftuchverbot für unter 14-jährige Schülerinnen entscheidet, weiß der „Falter“ es bereits besser.
