In Mainz muss der Inlandsgeheimdienst des Landes einräumen, dass eine zentrale Behauptung über die Burschenschaft Germania Halle zu Mainz unwahr war (Symbolbild).

4. September 2026 / 14:08 Uhr

Falschbehauptung über Burschenschaft: Verfassungsschutz spricht von „redaktionellem Fehler“

Der Verfassungsschutz von Rheinland-Pfalz hat einer Burschenschaft Worte in den Mund gelegt, die so nie gefallen sind. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz stellte das im Sommer fest. Nun nennt das Innenministerium denselben Vorgang einen „redaktionellen Fehler“.

Das Zitat, das es nicht gab

Im Verfassungsschutzbericht 2024, Kapitel „Neue Rechte“, hieß es über die Burschenschaft Germania Halle zu Mainz: „Ein Aktiver der Burschenschaft schrieb 2022 in den ‚Burschenschaftlichen Blättern‘, dass nur Personen mit nachweisbar deutscher Abstammung als Deutsche gelten könnten.“ Daraus folgerte der Bericht eine „rassistisch geprägte Weltanschauung“ und einen Widerspruch zum Grundgesetz. Genau diese vier Sätze durfte die Behörde nach dem Eilbeschluss des OVG nicht weiter verbreiten.

Gericht bestätigt: Die Behauptung ist unwahr

Das OVG Koblenz entschied im Juli, der erste Satz sei eine Tatsachenbehauptung. Im genannten Beitrag der Burschenschaftlichen Blätter sei sie weder wörtlich zu finden noch sinngemäß zu entnehmen. Die Behauptung sei damit unwahr. Weil die folgenden Wertungen darauf aufbauten, seien auch sie zu beanstanden. Die Äußerungen im Bericht seien ein rechtswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Antragstellers. Das Aktenzeichen lautet 7 B 10508/26.OVG. Die Eilentscheidung selbst ist nicht anfechtbar.

Der Altherrenverband der 1861 gegründeten, pflichtschlagenden Verbindung hatte gegen die Einstufung als Beobachtungsobjekt und gegen die Nennung im Bericht geklagt. Das Verwaltungsgericht Mainz wies die Klage am 23. Dezember 2025 ab. Dagegen liegt Berufung vor. Über die Beobachtung selbst ist damit noch nicht rechtskräftig entschieden. Das Hauptsacheverfahren läuft weiter in Koblenz.

Ministerium räumt Fehler ein

Im Innenausschuss des Landtags in Mainz räumte Bettina Winter, kommissarische Leiterin der Abteilung Verfassungsschutz, den Vorgang ein. „Das ist bei uns thematisiert worden“, sagte sie. Der Prozess werde geändert: Zitate im Bericht würden künftig nochmals redigiert, „sodass uns das nicht mehr passieren dürfte.“

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