Ein 29-jähriger Syrer, der 2016 als Kämpfer der Terrormiliz Liwa al-Tawhid Idlib mit Schusswaffen hantierte und an Operationen für ein radikal-islamisches Kalifat teilnahm, steht kurz davor, Österreicher zu werden. Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat den Weg dafür freigemacht. Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) lässt das nicht gelten und zieht vor das Höchstgericht.
Der Dschihadist im Klinik-Kittel
Der Mann kam 2014 als Asylwerber nach Österreich und erhielt Schutzstatus. Zwei Jahre später verurteilte ihn das Landesgericht für Strafsachen Graz rechtskräftig zu dreißig Monaten Haft, von denen er fünfzehn Monate verbüßte. Nach der vorzeitigen Entlassung heiratete er eine Christin, wurde Vater und machte eine Ausbildung zum Sanitäter beim Grünen Kreuz. Heute arbeitet er in einem steirischen Klinikum. Dort fiel er durch mangelnden Respekt gegenüber Mitarbeiterinnen auf, zudem gibt es laufende Auseinandersetzungen mit der Polizei. Das steirische Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung warnte 2024 ausdrücklich: Ein sicherheitsrelevantes Gefährdungspotenzial könne nicht ausgeschlossen werden.
Sicherheitsbehörden schlugen Alarm – Gericht setzte trotzdem durch
Mehrfach lehnte die Behörde den Einbürgerungsantrag ab, den der Syrer 2024 stellte. Das Landesverwaltungsgericht hob eine negative Entscheidung zunächst auf, weil sie zu schlecht begründet gewesen sei. Der Verfassungsgerichtshof bestätigte diesen Schritt. Im fortgesetzten Verfahren entschied das Landesverwaltungsgericht am 26. Mai dann positiv für den Verurteilten. Die Begründung stützte sich wesentlich auf das Recht auf Gleichbehandlung von Fremden. Sicherheitserwägungen und die Terror-Vergangenheit spielten in der Abwägung offenbar die nachrangige Rolle.
Kunasek schlägt zurück
Landeshauptmann Mario Kunasek machte von Anfang an klar, wo er steht:
Ein verurteilter Terrorist hat in der Steiermark nichts verloren und darf niemals den rot-weiß-roten Pass bekommen.
Er forderte die Bundesregierung wiederholt auf, das Staatsbürgerschaftsgesetz dringend zu verschärfen. Nun legt die Steiermark Revision ein und nimmt das Urteil des Landesverwaltungsgerichts mit allen rechtlichen Mitteln auseinander.
