„Paniert! Wer zuletzt lacht, lacht am besten – OGH gibt FPÖ NÖ in allen Punkten recht“, schreibt die FPÖ-Niederösterreich in einer aktuellen Aussendung. Und es war ein langer Weg durch alle Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof, den die Partei gehen musste, um sich gegen eine bewusste Täuschung des Mediums Die Tagespresse zu wehren und am Ende einen Sieg zu feiern.
Angebliche Prüfung auf „Andreas-Hofer-Schnitzel“
Ausgangspunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung waren gefälschte Briefe, die das Magazin im April 2023 an 500 niederösterreichische Gastronomiebetriebe im Zusammenhang mit der von Türkis-Blau angekündigten “Wirtshausprämie” versandt hatte. Missbräuchlich verwendet wurde das Logo der FPÖ-Niederösterreich, als Absender war die Anschrift der freiheitlichen Landesgeschäftsstelle in St. Pölten angegeben. In dem Brief wurde der Besuch eines anonymen Mitarbeiters angekündigt, der prüfen sollte, ob der Betrieb mit seinem Speiseangebot („Andreas-Hofer-Schnitzel“ „Andreas-Gabalier-Fleischlaberl“) für die Wirtshausprämie qualifiziert sei. Die FPÖ klagte daraufhin auf Unterlassung und 47.500 Euro.
Bewusste Täuschung durch Verwendung des FPÖ-Logos
Als letzte Instanz stellte nun der Oberste Gerichtshof fest, dass Die Tagespresse durch die bewusste Täuschung und Verwendung des FPÖ-Logos und Namensrechts eine irreführende und rechtswidrige Veröffentlichung begangen hat und ordnete an:
“Die Tagespresse” hat es zu unterlassen, falsche Schriften im Namen der FPÖ Niederösterreich durch Verwendung des Parteilogos zu verfassen, zu verbreiten und/oder zu veröffentlichen. Die „Tagespresse“ und ihr Geschäftsführer haben es künftig zu unterlassen, falsche Schriften im Namen der FPÖ NÖ zu verbreiten. Außerdem haben sie die Kosten für die Veröffentlichung des rechtskräftigen Urteils in den Printausgaben der “Niederösterreichischen Nachrichten” und der” Bezirksblätter Niederösterreich” zu tragen sowie die Prozesskosten der FPÖ NÖ zu ersetzen.
Sieg der Glaubwürdigkeit in politischer Auseinandersetzung
FPÖ-Niederösterreich-Landesparteisekretär Alexander Murlasits bezeichnete den Urteilsspruch des Obersten Gerichtshofs als „Sieg für die Glaubwürdigkeit in der politischen Auseinandersetzung“. „Auch ein Satire-Medium kann nicht einfach unter dem Deckmantel der Satire Unwahrheiten verbreiten und wie in diesem Fall Gastwirte täuschen”, stellte der Parteisekretär zufrieden fest.