Anscheinend wollte eine 1962 als Mann geborene Person, die sich plötzlich „weiblich“ fühlte, ein früheres Pensionsantrittsalter erschleichen. Das Gericht stoppte dieses Vorhaben vorerst.
Wie die Zeitung Der Standard gestern, Mittwoch, berichtete, habe der Mann im März 2023 sein Geschlecht im Personenstandsregister auf „weiblich“ geändert und direkt darauf einen früheren Pensionsantritt bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) beantragt.
Zweifel an weiblichem Geschlecht
Aufmerksame Mitarbeiter der PVA erhoben aber Einspruch. Sie bezweifelten, dass die Antragstellerin tatsächlich weiblich sei. Man fand heraus, dass sie keine Psychotherapie, Hormontherapie oder eine angleichende Geschlechtsoperation in Anspruch genommen habe. Zudem vertrat die PVA die Meinung, dass die Person auch äußerlich nicht als Frau einzustufen wäre – und man erhob den Verdacht, es sei anzunehmen, dass die Person das nur behaupten würde, um früher in Pension gehen zu können.
Transfrau zog vor Gericht
Damit hatte die PVA aber die Rechnung ohne die vorgebliche Transfrau gemacht, die wohl auf die zum Teil schon „woke“ Gerichtsbarkeit in Österreich setzte und Klage gegen das infragestellen ihres Geschlechts durch die PVA einbrachte. Und siehe da: Sie bekam in erster Instanz sogar recht. Erst das Berufungsgericht hob die Entscheidung auf – und der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte dies nun: Der PVA stehe es zu, die Unrichtigkeit der Angaben zu beweisen. Das Gericht müsse die Angaben überprüfen.
Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen: Laut Standard will die Transfrau, um früher in Pension gehen zu können, nun vor den Verfassungsgerichtshof ziehen.