Seit 2017 beschäftigt ein Neubauprojekt die Wiener und noch mehr die rote Stadtführung. Sie kommt aus dem unseligen, gemeinsam mit dem damaligen grünen Koalitionspartner beschlossenen Problem nicht mehr heraus.
Ominöses „Commitment“
Damals wurde zunächst im Rahmen eines ominösen, nicht amtlichen „Commitment“, später durch einen Landtagsbeschluss dem Investor Michael Tojner eine Widmung geschenkt, auf dass er ein riesiges, noch dazu hässliches Gebäude am Tor zur Wiener Innenstadt, am Heumarkt, errichten könne.
Sämtliche Gremien – Gemeinderat, Magistratsabteilungen, Volksanwaltschaft, Gutachter, Wettbewerbsjury, ICOMOS Österreich etc. – wurden eingenordet und verteidigten fortan den geplanten Monsterbau gegen die Wiener.
UNESCO: Monsterbau unvereinbar mit Stadtbild
Letztere haben aber einen starken Partner: die UNESCO. Sie erklärte den Monsterbau als unvereinbar mit dem der Stadt Wien verliehenen und an Bedingungen geknüpften Prädikat Weltkulturerbe.
Die jetzigen Mehrheitsbeschaffer der SPÖ, die Neos, waren lange auf Seiten der Wiener und lehnten den Monsterbau ab. Im August 2023 erklärten sie feierlich, dass der Heumarkt so gestaltet werden müsse, „dass er ein attraktiver Platz ist, der den Kriterien der UNESCO entspricht“. Sollte Wien auf der Roten Liste bleiben, „stimmen wir dem Beschluss im Landtag in dieser Legislaturperiode nicht zu“.
Pinker Umfaller
Einmal in der Stadtregierung angekommen, interessierte die Pinken „ihr Geschwätz von gestern“ nicht mehr. Sie hatten „ursprünglich eine andere Auffassung“, schwenkten im Sommer aber auf SPÖ-Linie ein.
Diese wiederum konzentrierte sich auf das Unterbinden einer bei solchen Projekten üblichen Umweltverträglichkeitsprüfung, was dank der Neos nun geglückt ist. Eine Prüfung, die auch die UNESCO für notwendig erachtet, da die Folgen des neuen Gebäudes für die Umwelt beträchtlich wären.
Fall für Bundesverwaltungsgericht
Doch noch immer läuft es nicht für die Roten und den Investor – einst Feindbild aller echten Linken. Denn ein Rechtsanwalt hat eine 78 Seiten lange Beschwerde gegen die Stadt Wien eingebracht. Damit dürfte laut AFN der Fall wieder vor das Bundesverwaltungsgericht gehen.