Udo Landbauer / Pass

LH-Stellvertreter Udo Landbauer (Bild) und sein Asyl-Landesrat Christoph Luisser bleiben hart, wenn es um die Einbürgerung von Ausländern geht, denen zahlreiche Delikte zur Last gelegt werden.

19. September 2024 / 15:09 Uhr

SPÖ-Stadtchef will afghanischen Serien-Straftäter einbürgern, FPÖ-Landesrat bleibt hart

Der niederöstereichische Asyl-Landesrat Christoph Luisser (FPÖ) erteilte dem Ersuchen von St. Pöltens SPÖ-Stadtchef, sich für die Einbürgerung eines „Serien-Verwaltungsübertreters“ einzusetzen, eine klare Absage.

Bei dem Mann, der die österreichische Staatsbürgerschaft haben möchte, handelt es sich um einen Afghanen, der offensichtlich einen Betrieb in Niederösterreich führt. Ihm wird vom Verwaltungsgericht zur Last gelegt, dass er in den vergangenen fünf Jahren insgesamt 25 (!) Verwaltungsübertretungen begangen haben soll. Seitens des Gerichts heißt es außerdem, dass der Afghane zu keinem einzigen Delikt ein Zeichen von Reue zeige. Im Gegenteil sogar: Auf ausdrückliche Nachfrage des Gerichts habe sich der Mann „ungerecht bestraft“ gefühlt.

SPÖ-Stadtchef intervenierte für Einbürgerung

Dennoch soll St. Pöltens Stadtchef Matthias Stadler (SPÖ) für eine Einbürgerung des Afghanen bei Asyl-Landesrat Luisser interveniert haben. In einem Schreiben an Stadler, das unzensuriert vorliegt, zitierte Luisser aus dem Gerichtsakt, in dem es heißt:

So musste der Antrag von Herrn (Name der Redaktion bekannt) um Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft aufgrund einer außergewöhnlichen Vielzahl von vorliegenden Vormerkungen verpflichtend nach dem StGB auf allfällige Versagungsgründe geprüft werden. Infolge der diesbezüglich vorzunehmenden Gefährdungsprognose gemäß § 10 Abs. 1 Z 6 StbG war der Antrag des Genannten zwingend (das Wort wurde unterstrichen, Anm.) abzuweisen.

Anstiftung zum Missbrauch der Amtsgewalt

Vor diesem Hintergrund, so Luisser in seinem Brief an den SPÖ-Stadtchef, könne ihr ausdrückliches Ansinnen um „erneute wohlwollende Überfprüfung von Herrn …“ nicht rational nachvollzogen werden. Im Gegenteil „könnte man Ihr gegenständliches Ersuchen rechtlich auch als Anstiftung zum ‚Missbrauch der Amtsgewalt‘ iSd § 302 StGB interpretieren“. Ein Schritt, so der FPÖ-Landesrat, „der vermutlich nicht in Ihrem Interesse gelegen sein dürfte“.

Keine Staatsbürgerschaft für Leugner unseres Rechtssystems

Gegenüber unzensuriert sagte Luisser, dass es keine Staatsbürgerschaft für Menschen gebe, die unser Rechtssystem nicht akzeptieren und diese auch noch offen und ohne Genierer mit Füßen treten würden. Bürgermeister Stadler solle sich lieber für die eigenen Bürger anstatt für ausländische notorische Verwaltungssünder einsetzen. So habe sich Stadler als einziger Bürgermeister im Land monatelang geweigert, für Gerechtigkeit bei der Wiedergutmachung von Corona-Strafen zu sorgen.

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