Frau mit Impfspritze

Ein Gerichtsurteil von gestern, Dienstag, bedroht die Rechtfertigung für die Corona-Radikalmaßnahmen, insbesondere die einrichtungsbezogene Impfpflicht.

4. September 2024 / 13:36 Uhr

RKI-Chef gesteht: Lockdown war nicht nur rein wissenschaftlich begründet

Im niedersächsischen Osnabrück verhandelte gestern, Dienstag, die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts das Betretungs- und Betätigungsverbot für eine Pflegehelferin in Corona-Zeiten.

Entscheidung nach zwei Jahren

Sie wollte sich nicht der Impfpflicht, die es für Mitarbeiter im Gesundheitswesen seit Ende 2021 gegeben hatte, unterwerfen. Die Frau wurde daraufhin 2022 dienstfrei gestellt.

Doch die Betroffene klagte. Und das Verwaltungsgericht gab ihr zwei Jahre später recht. Allerdings ist der Fall noch nicht ausgestanden, denn das Verwaltungsgericht gibt den Fall an das Bundesverfassungsgericht weiter, wie es in einer Pressemitteilung des Gerichts heißt.

Regierungsfreundliche Gerichte

Denn der Fall hat Brisanz: Die darin verhandelte Impfpflicht geht das höchste deutsche Gericht an. Dieses muss – wieder – entscheiden, ob die Impfpflicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren gewesen ist. Das hatte es schon 2022 entschieden: Damals erklärte das Bundesverfassungsgericht die einrichtungsbezogene Impfpflicht für verfassungskonform.

Überhaupt haben die Gerichte, insbesondere das Bundesverfassungsgericht mit Stephan Harbarth an der Spitze, praktisch alle Regierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus, die die Grund- und Freiheitsrecht eingeschränkt hatten, für verfassungskonform erklärt. Erst jetzt, nach Corona, gab es zuletzt einige Gerichtsurteile, die die politischen Entscheidungen und Urteile von damals in Frage stellen.

RKI-Protokolle als Schlüssel

So auch das Verwaltungsgericht in Osnabrück. Es sieht Gründe für eine Neubewertung der Entscheidung von 2022.

Und diese Gründe stammen aus den RKI-Protokollen, die durch Informationsfreiheitsanfragen und Datenlecks in der Zwischenzeit öffentlich wurden. Diese Protokolle spielten eine Schlüsselrolle in der Verhandlung.

Von wegen „rein wissenschaftlich begründet“

In ihnen kommt zutage, dass keine Pandemie im eigentlichen Sinne vorlag, die Kliniken nicht überlastet waren und damit keine medizinische Begründung für eine Impfpflicht vorgelegen sind. Damit sei die Erkenntnis des Bundesverfassungsgerichts „erschüttert“ worden.

Außerdem hat RKI-Präsident Lars Schaade im Zeugenstand erklärt, dass zumindest der erste Lockdown kein wissenschaftliches, sondern „politisches Management-Thema“, gewesen sei. Die Risikobewertung und die Hochstufung der Gefährlichkeit waren also auch durch nicht-wissenschaftliche Erwägungen beeinflusst worden. Dies widerspricht der bisherigen Annahme, dass alle Maßnahmen streng wissenschaftlich fundiert waren.

Zurück an den Start

Diese Enthüllung führte dazu, dass das Gericht, insbesondere der vorsitzende Richter, die Rechtmäßigkeit der Impfpflicht stark anzweifelte. Am Ende der Verhandlung entschied das Gericht in Osnabrück, dass die Impfpflicht für medizinisches Personal mindestens ab dem 7. November 2022 verfassungswidrig sei.

Das Betretungsverbot für die Pflegerin war unrechtmäßig. Sie darf ihren Beruf jetzt wieder ausüben und an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

Jetzt liegt der Ball wieder beim Bundesverfassungsgericht, das seine frühere Begründung in den Ofen schieben muss.

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