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Die rot-pinke Stadtregierung meint, dass der Betonklotz am Heumarkt (rechts vom Ausläufer des Berges) keine Auswirkungen auf das Stadtbild und die Umwelt hätte.

8. August 2024 / 14:39 Uhr

Umweltverträglichkeitsprüfung: Acht Wochen Zeit – und jetzt kommt Umlaufbeschluss

Es ist eine „unendliche Geschichte“ um den von der damaligen rot-grünen Stadtregierung gewünschten Monsterbau am Heumarkt, dem Tor zur Wiener Innenstadt.

Prüfung von Umweltauswirkungen

Gestern, Mittwoch, informierte die Magistratsdirektion über einen Umlaufbeschluss zu einer Variante des Projekts. Es soll geklärt werden, ob für das auf Wunsch von Wiens damaliger grüner Vizebürgermeisterin einem Spekulanten dargebracht Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist.

UVP sind im Gesetz genau geregelt und müssen bei Projekten, bei deren Verwirklichung möglicherweise erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, gemacht werden.

UNESCO bis EuGH für UVP

Dass Umweltauswirkungen durch den Heumarkt-Neubau zu erwarten sind, sieht zuallererst die UNESCO so: Sie will der Wiener Innenstadt den Welterbe-Status aberkennen, wenn das Projekt verwirklicht wird.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte 2023 klar, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung unumgänglich sei.

EU-Kommission und Bundesverwaltungsgericht

2019 hatte sogar die Europäische Kommission zum umstrittenen Hochhausprojekt am Heumarkt zu Wort gemeldet. In einem Aufforderungsschreiben an die Republik Österreich hatte sie sich der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes angeschlossen, wonach für das geplante Bauprojekt eine UVP durchzuführen ist.

Diese wird von der Wiener Stadtregierung gemeinsam mit dem begünstigten Investor Michael Tojner aber bis heute verhindert. Anscheinend fürchtet die rote Stadtregierung einen negativen Bescheid.

Frist vom Bundesverwaltungsgericht

Im Juni setzte das Bundesverwaltungsgericht der Wiener Landesregierung schließlich eine Acht-Wochen-Frist, damit endlich klar wird, ob es eine UVP geben wird oder nicht. Die Stadt Wien argumentiert, dass laut einem bestellten und vorliegenden Gutachten das Weltkulturerbe durch den Neubau „nicht wesentlich“ beeinträchtigt werde und damit keine UVP dafür notwendig sei. Die UNESCO hat auch diese Variante als nicht „welterbekompatibel“ eingestuft. 

Frist fast verstrichen

Doch die rote-pinke Stadtregierung ließ die gerichtlich festgelegte Frist fast verstreichen. Sie konnte sich nicht durchringen, den Punkt auf die Tagesordnung der ordentlichen Sitzungen zu setzen und sie berief auch keine Sitzung ein, was auch im Sommer möglich ist. Stattdessen wurde den Mitgliedern der Landesregierung ein Umlaufbeschluss zugeschickt, in dem die Entscheidung getroffen werden soll, dass für das Heumarkt-Projekt keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei.

„Zu feig“ für Diskussion?

Der Wiener FPÖ-Planungssprecher Toni Mahdalik glaubt, dass Bürgermeister Michael Ludwig „offenbar zu feig“ sei, eine Sitzung der Wiener Landesregierung einzuberufen.

SPÖ und Neos hätten die Argumentation des bestellten Privatgutachtens widerspruchslos übernommen.

Kritik am Missmanagement

ÖVP-Gemeinderätin Elisabeth Olischar kritisiert die „völlig chaotische Politik der Wiener Stadtregierung“ und stellt fest:

Offenbar will sich die Stadtregierung vom Weltkulturerbe verabschieden.

Sie beklagt die Unprofessionalität und das „gewaltige Missmanagement“:

Anstatt von Anfang an eine welterbetaugliche Lösung anzustreben, wird seit Ewigkeiten herumgedoktert. Letztendlich schwirren nun diverse Projektvarianten auf allen möglichen Ebenen der Wiener Stadtverwaltung herum.

Der Streit um die mutmaßliche Gefälligkeitswidmung für einen Investor geht in die nächste Runde.

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