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Die Neos-Abgeordnete Stefanie Krisper stand im Zentrum eines jahrelangen Rechtsstreits mit dem Online-Medium EU-Infothek.

8. Juni 2024 / 13:35 Uhr

Neos mit Klage gegen Plattform “EU-Infothek” abgeblitzt

Ein jahrelanger Rechtsstreit der Neos mit der Online-Plattform EU-Infothek endete jetzt vor dem Wiener Handelsgericht mit einer Niederlage der Parlamentspartei. Die Neos hatten gegen die Behauptung geklagt, die Nationalratsabgeordnete Stefanie Krisper hätte sich mit einer Auskunftsperson über Inhalte seiner bevorstehenden Befragung im Ibiza-Untersuchungsausschuss abgesprochen.

Klage abgewiesen

Im Herbst 2020 berichtete EU-Infothek, dass sich Krisper mit dem Glücksspielunternehmer Peter Barthold im Vorfeld seiner Befragung im Untersuchungsausschuss getroffen und über Glücksspielthemen gesprochen hätte, die später Inhalt der Befragung waren. Die Neos befanden das als ehrenrührig und klagten. Wie der Kurier berichtet, wies das Handelsgericht die Klage zurück und verurteilte die Partei zur Übernahme der Verfahrenskosten der EU-Infothek in der Höhe von 15.466,40 Euro.

Wertende Kritik zulässig

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass zwar nicht feststehe, dass Barthold von Krisper auf die Aussage vorbereitet wurde, die Berichterstattung im Kern allerdings wahr sei. Die Abgeordnete habe mit Barthold über Glücksspielthemen gesprochen, zu denen er später auch befragt worden sei. Im “Rahmen der Meinungsfreiheit” durfte EU-Infothek also “wertend” kritisieren, “dass es Vorgespräche zu den Inhalten der bevorstehenden Aussage gab”.

Damit folgte das Handelsgericht in seiner Begründung vollinhaltlich dem Urteil des Obersten Gerichtshofs, der im Februar 2023 eine Verurteilung der EU-Infothek durch das Oberlandesgericht Wien aufgehoben hatte.

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