Ein Schreiben des bundesdeutschen Amtes für Sicherheit in der Informationstechnik sorgt aktuell für Aufmerksamkeit.
„Programmierbar“ – für wen?
Denn in der Stellungnahme aus dem deutschen Innenministerium werden die technischen Richtlinien des digitalen Euro behandelt. Und die Auskunft ist unmissverständlich: Das digitale Zentralbankgeld soll „programmierbar“ sein.
Ganz offen wird in dem Schreiben auf Englisch dargestellt: Wenn eine digitale „Geldbörse, die nur für bestimmte Zwecke zugelassen wurde, außerhalb des bewilligten Rahmens verwendet wird“, kann die Zahlung verweigert werden. Der Begriff „bewilligter Rahmen“ lässt einen großen Interpretations-Spielraum zu, der wohl politisch definiert werden wird.
Kompromiss gesucht zwischen Überwachungsgraden
Weiter geht es mit der indirekten Feststellung, dass der digitale Euro einer Überwachung gleichkommt. Wörtlich: Viele „Designentscheidungen seien Kompromisse zwischen übermäßiger Überwachung und legitimen Überwachungsfunktionen“.
Die Bundesbehörde sieht also in den Funktionen, die der digitale Euro enthalten soll, selbst die Möglichkeit „übermäßiger Überwachung“.
Positiv-Argument: Kriminalitätsbekämpfung
Zwar wird – wie so oft – damit argumentiert, dadurch Missbrauch eindämmen zu wollen, aber nur allzu oft werden solche Möglichkeiten auch von anderer, zum Beispiel staatlicher Seite genutzt.