Rund 50.000 Lkw-Fahrer demonstrierten 2022 gegen die kanadische Regierung – und wurden brutal verfolgt. Jetzt steht fest: Das war rechtlich unzulässig.

25. Jänner 2024 / 15:17 Uhr

Lkw-Fahrer bekamen Recht: Totalitäres Notstandsgesetz der Regierung war „unzulässig“

Wer erinnert sich noch daran, als vor genau zwei Jahren tausende Lkw-Fahrer in Kanada gegen die dortige Regierung demonstrierten?

Proteste gegen Corona-Radikalmaßnahmen

Anfänglich ging es ihnen darum, die von Premierminister Justin Trudeau beschlossene Corona-Impfpflicht für Fahrer, die die Grenze zu den USA überqueren, zu kippen. Das wäre einem Berufsverbot gleichgekommen.
Doch bald wurde eine Volksbewegung daraus, die das Ende der gesamten Corona-Maßnahmen und den Rücktritt der Regierung Trudeau forderte.

Viel Unterstützung aus der Bevölkerung

Und wie auch bei den Bauern-Demonstrationen in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen zwei Wochen waren der Zuspruch und die Unterstützung in der Bevölkerung gewaltig. Gemeinsam demonstrierten sie im Februar 2022 schließlich in der Hauptstadt Ottawa und legten sie damit lahm.

Reaktion wie in Diktatur

Trudeau reagierte umgehend und rief erstmals in der kanadischen Geschichte den Notstand aus – mit weitreichenden Befugnissen für sich selbst über praktisch alles. Der Premier begründet diese totalitäre Maßnahme damit, dass die „Bundesregierung einschreite, weil die örtlichen Polizeibehörden Schwierigkeiten hatten, das Gesetz durchzusetzen“.

Damit wurde jegliche Demonstration verboten. Und dieses Gesetz wurde auch durchgesetzt, mit allen Mitteln, die eine Staatsmacht zur Verfügung hat.

Verfolgung der Unterstützer

Teil des Maßnahmenpaktes gegen die Trucker war auch, dass auf die Unterstützer der Lkw-Fahrer das Gesetz zur Terrorismus-Finanzierung angewendet wurde. Wer ihnen also etwas spendete, wurde als Terrorist verfolgt. Das war sogar einigen Landeshauptleuten zuviel: Für die Provinzen Alberta, Manitoba, Quebec und Saskatchewan ging Trudeau damit zu weit.

Gericht gibt Truckern letztlich Recht

Vorgestern, Dienstag, erklärte nun ein Bundesgericht, dass mit der Ausrufung des Notstandes die Freiheitsrechte unzulässig beschnitten worden seien.

In Bezug auf die relevanten tatsächlichen und rechtlichen Zwänge, die berücksichtigt werden mussten, war die Ausrufung des Notstandes nicht gerechtfertigt.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

Teile diesen Artikel

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

3.

Dez

13:35 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Klicken um das Video zu laden.