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Alexander Van der Bellen

Dem Bundespräsidenten scheint seine Residenz in der kaiserlichen Hofburg zu Kopf gestiegen zu sein. Kritik an seiner Amtsführung wertet er als „Majestätsbeleidigung“, die er gerichtlich verfolgen lässt.

16. Jänner 2024 / 13:02 Uhr

Im Namen des Präsidenten: Staatsanwaltschaft zerrt kritischen Journalisten erneut vor Gericht

Heute, Dienstag, muss sich der Journalist Florian Machl nach einem erstinstanzlichen Freispruch auf Betreiben der Staatsanwaltschaft und Bundespräsident Alexander Van der Bellen ein weiteres Mal wegen „übler Nachrede“ vor Gericht verantworten. Heftige Kritik an diesem Vorgehen üben FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst und Generalsekretär Christian Hafenecker.

Gericht konnte keine üble Nachrede erkennen

Am 24. Mai letzten Jahres wurde der Journalist und Chefredakteur von Report24.news, Florian Machl, am Landesgericht Linz in allen Anklagepunkten freigesprochen. Machl hatte Van der Bellen vorgeworfen, er habe durch seine Amtsausübung während der Corona-Zeit „die Verfassung mit Füßen getreten und die Spaltung der Gesellschaft zugelassen“. „Üble Nachrede“, fand man bei der Staatsanwaltschaft und brachte den Fall mit ausdrücklicher Zustimmung des Präsidenten vor Gericht, wo man mit der Anschuldigung allerdings abblitzte.

Weisungsgebundene Staatsanwaltschaft ging in Berufung

Mit dem Freispruch wollte man es allerdings nicht bewenden lassen. Der unbotmäßige Journalist muss zumindest finanziell maximal geschädigt werden, scheint man im grünen Justizministerium und in der Hofburg der Meinung zu sein und legte gegen das Urteil Berufung ein. Somit landete der Fall beim Oberlandesgericht Linz, wo er heute verhandelt wird.

Van der Bellen-Kritiker sollen mit Klagen mundtot gemacht werden

„Das offenbar gezielt gegen einen kritischen Journalisten eingesetzte Vorgehen Van der Bellens offenbart ein höchst alarmierenden Verhältnis des Staatsoberhaupts zu unverrückbaren Grundrechten wie der Meinungs- und Pressefreiheit“, empört sich Susanne Fürst in einer Aussendung. Aus dem geschützten Umfeld der Hofburg heraus hier mit „SLAPP-Klagen“ zu agieren, sei eines Bundespräsidenten unwürdig. Generalsekretär Hafenecker verlangte gestern, Montag, vom Bundespräsidenten, seine Klags-Ermächtigung zu widerrufen und den Berufungsprozess platzen zu lassen.

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