Im kommenden Jahr ruft die Stadt Innsbruck wieder zu den Wahlurnen. Die Gemeinderatswahlen stehen an, und bieten durch Lücken in den Gesetzen auch ausländischen Studenten die Möglichkeit mitzuwählen.
Hauptwohnsitz bis Weihnachten verlegt = Wahlberechtigt
In Studentenzeitungen wurden bereits ausländische Studenten aufgerufen, ihren Hauptwohnsitz bis Weihnachten nach Innsbruck zu verlegen. Wobei laut Gesetz es sogar bis Mitte bzw. Ende Jänner reicht, sich umzumelden und somit wählen zu dürfen. Dem wollte Innsbruck vor einem Jahr den Riegel vorschieben.
Reklame in Innsbruck nicht anwendbar
Vor einem Jahr wurde in die Innsbrucker Wahlordnung hineinreklamiert, dass man nicht wählen dürfe, wenn der Aufenthalt in Innsbruck nur vorübergehend bestehe. Dieser Zusatz ist jedoch in der Realität nicht in einer Stadt wie Innsbruck anwendbar. Auch der Vorsitzende des städtischen Rechtsausschusses, Benjamin Plach, stellte fest, dass diese Reklame nur in kleinen Gemeinden, aber nicht in der Stadt funktioniert. Nur in kleinen Gemeinden mit persönlichen Bekanntschaften würde dies Sinn ergeben.
30.000 Studenten wären wahlberechtigt
In einer verhältnismäßig kleinen Stadt wie Innsbruck machen 30.000 Studenten am Wahlergebnis schon den einen oder anderen Prozent aus. Denkt man an die mehrheitliche politische Ausrichtung der Studenten, kann man von einem Plus für Grüne, Rote und Dunkelrote ausgehen.