WHO-Logo und Pandemie-Kleidung

Unterschreibt Österreich den WHO-Pandemievertrag, könnte eine NGO im Falle einer Pandemie über die Köpfe der Österreicher eine Impfpflicht beschließen.

29. November 2023 / 11:12 Uhr

„Wähler-Verrat“ beim WHO-Pandemievertrag: Handelt MFG wider besseres Wissen?

Niemand kämpft so energisch und laut gegen den Pandemievertrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wie der FPÖ-Nationalratsabgeordnete Gerald Hauser. Die unter das Wähler-Radar gefallene Partei MFG bezichtigt die Freiheitlichen in Oberösterreich dennoch des “Wähler-Verrats”.

Keine Landes-, sondern Bundesmaterie

Die Freiheitlichen in Oberösterreich fanden es nämlich nicht notwendig, einen Antrag der MFG bezüglich WHO-Pandemievertrag im Landtag zu unterstützen. Mit gutem Grund: Denn beim Pandemievertrag handelt es sich nicht um eine Landes-, sondern Bundesmaterie. Sowohl die Zustimmung/Ablehnung in den WHO-Gremien, als auch die Ratifizierung beziehungsweise Umsetzung in Österreich sind Entscheidungen auf Bundesebene. Die FPÖ hat bereits mehrmals klargemacht, dass mit ihren Stimmen diese Regeln nicht in Kraft treten werden und sie mit aller Kraft dagegen ankämpfen wird.

Antrag von FPÖ-Fürst in Nationalratssitzung

FPÖ-Abgeordnete Susanne Fürst hat bei der vergangenen Nationalratssitzung einen Antrag eingebracht, dass Österreich den Pandemievertrag und die internationalen Gesundheitsvorschriften in der WHO ablehnen soll. Dieser Antrag wird im zuständigen Ausschuss beraten.

Über die WHO-Frage hinaus erweist sich als geeignetes Instrument, sich vor Einmischung durch internationale Organisationen, die EU und andere zu wehren, der FPÖ-Antrag zur Verankerung eines Souveränitätsrechts in der Bundesverfassung, mit dem sowohl die Souveränität, als auch die Neutralität Österreichs in Artikel 1 der Bundesverfassung dezidiert festgeschrieben werden.

Damit würde sich auch ein Austritt aus WHO und anderen Organisationen erübrigen, weil diese auf unsere Souveränität und Neutralität keinerlei negativen Einfluss mehr nehmen könnten.

Pandemievertrag soll im Mai 2024 beschlossen werden

Der “Internationale Pandemievertrag” wird derzeit vom zwischenstaatlichen Verhandlungsgremium, dem Intergovernmental Negotiating Body (INB) der WHO, ausgearbeitet und verhandelt. Gleichzeitig wird an den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften WHO (2005) in der Arbeitsgruppe zu Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften (WGIHR) gearbeitet. Diese beiden rechtsverbindlichen Instrumente des Völkerrechts sollen voraussichtlich auf der 77. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2024 beschlossen werden.

Warnung vor weitreichenden Konsequenzen

FPÖ-Abgeordneter Hauser, der bereits gegen die übertriebenen Corona-Maßnahmen angekämpft und dazu einen Bestseller geschrieben hatte, warnt seit Monaten vor den weitreichenden Konsequenzen, sollte die österreichische Regierung diesen WHO-Pandemievertrag unterschreiben. Wörtlich sagte er:

Die geplanten Änderungen könnten dazu führen, dass die WHO eigenmächtig eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausrufen kann, ohne die Zustimmung der WHO-Vertragsstaaten. Dies könnte unsere nationale Souveränität bedrohen und eine erhebliche Machtverschiebung zugunsten internationaler Organisationen bedeuten.

Hauser meint damit, dass im Falle einer internationalen gesundheitlichen Notlage verbindliche Empfehlungen erlassen werden, die dann von WHO-Vertragsstaaten umzusetzen wären. So könnte – wie bei Corona – eine Impfpflicht über die Köpfe der Österreicher und der österreichischen Regierung hinweg beschlossen werden. Und zwar von einer NGO, die von den Bürgern gar nicht gewählt worden ist.

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