Österreich und andere Binnenstaaten dürfen keine illegalen Migranten mehr an ihren Grenzen zurückweisen: Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Rückführungen von Personen, die unerlaubt einreisen und sich anschließend auf dem Gebiet eines EU-Mitgliedsstaates aufhalten, seien mit europäischem Recht nicht vereinbar. Vielmehr noch müsste den illegalen Einwanderern eine Frist zur freiwilligen Ausreise gewährt werden, bevor als letztes Mittel eine Abschiebung durchgeführt werden darf. Das gilt auch, wenn die illegalen Einwanderer nicht einmal einen Asylantrag stellen.
FPÖ-Vilimsky: Urteil ist Einladung an illegale Migranten
Scharfe Kritik am Migrations-Urteil der EU-Richter kam unter anderem vom freiheitlichen Europaabgeordneten Harald Vilimsky: Der EuGH würde damit den EU-Mitgliedern jede Kontrolle nehmen, selbst zu entscheiden, wer sich bei ihnen aufhält. Dies sei geradezu eine Einladung zur illegalen Einwanderung in die Europäische Union.
Die EU ist Teil des Problems der Masseneinwanderung unter Missbrauch des Asylrechts nach Europa. Das zeigt sich wieder am jüngsten EuGH-Urteil, nach dem es an EU-Binnengrenzen keine Zurückweisungen geben darf.
Asylrecht der EU “längst völlig dysfunktional”
Mit dem Urteil der Luxemburger Richter kann jetzt also jedermann jederzeit in die EU immigrieren und unabhängig von seiner Herkunft seinen Wohnort frei auswählen. Vilimsky fordert deshalb, Zurückweisungen an den Innen- und Außengrenzen der Union wieder zu erlauben – ansonsten wäre die Konsequenz eine noch größere Masseneinwanderung in die EU.