Mit heute, Samstag, ist das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermietung in Kraft.
Vermieter zahlt Maklerprovision
Das bedeutet, dass derjenige die Maklerprovision, in der Regel zwei Monatsmieten bei Mietwohnungen, bezahlt, der die Leistung der Wohnungsvermittlung durch einen gewerblichen Makler in Anspruch nimmt. Und das ist in der Regel der Vermieter.
Höchste Maklerprovision europaweit
Für die Grünen und die SPÖ war es jahrelang ein Dorn im Auge, dass die Maklerprovision auch beim Mieter bei Vertragsabschluss schlagend wurde. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) bezeichnete dies als „jahrzehntelange Ungerechtigkeit“.
Noch dazu verlangten die Makler in Österreich überdurchschnittlich viel; hier mussten Mieter und Vermieter die höchsten Maklergebühren in der EU bezahlen. Verständlich und richtig, dass an dieser Schraube gedreht werden sollte.
Erfahrungen aus der Bundesrepublik Deutschland
Das lässt sich auch sehr gut politisch vermarkten. Doch ob dies langfristig die richtige Entscheidung war, wird sich weisen. Denn es gibt Erfahrungswerte, was nun auf die Mieter zukommen könnte.
Wie ein Blick über den Inn zeigt, wo seit 2015 de facto ein Bestellerprinzip gilt, verschwanden die günstigsten Wohnungen von den Anbieter-Plattformen. Ein Drittel weniger Angebot gab es am heiß umkämpften niedrigen Preissektor. Und noch schwerwiegender: Die Vermieter schlugen die höheren Startkosten auf die Mietpreise auf.
Befürchtungen werden lauter
Das bestätigte auch der WIFO-Experte Michael Klien gegenüber der APA. So wäre es vorstellbar, dass es in Österreich punktuell zu Erhöhungen kommen könnte. Er sieht die Verteuerung bei teuren Wohnungen und bei Objekten in begehrten Lagen. Auch die Mietervereinigung Wien befürchtet Preissteigerungen bei Mietwohnungen.
Langfristige Folgen
Doch das Umlegen der erhöhten Kosten auf den Mietzins macht Mieten erst so richtig teuer. Denn vorteilhaft für Mieter ist ein niedriger Mietzins für lange Zeit. Einmal anfallende Kosten sind bedauerlich, aber verschmerzbar, weil es sich über die Jahre rechnet. Jetzt fällt das weg. Die Zeche zahlt der Mieter – langfristig.
Häufige Wohnungswechsel
Dazu kommt als weiterer Effekt, dass durch den Wegfall der Anfangskosten die Hemmschwelle für den Mieter niedriger wird, die Wohnung zu wechseln. Das bedeutet für den Wohnungsmarkt mehr Leerstand für einige Zeit, dessen Kosten vom Vermieter zwangsläufig auf die neue Miete aufgeschlagen werden müssen. So dreht sich die Spirale der Mietpreiserhöhung munter weiter. Aber die schwarz-grüne Regierung freut sich auch noch.