Die EU-Koordinierungsverordnung sollte eigentlich sicherstellen, dass Personen, die im Ausland arbeiten und Versicherungsbeiträge einzahlen, auch von diesen Ländern Pflegegeld beziehen können. Aber viele Länder halten sich nicht daran.
Volksanwaltschaft deckte Missstand auf
Diesen Missstand beim Export von Pflegegeld deckte nun die Volksanwaltschaft auf. Während Österreich jährlich etwa fünf Millionen Euro an Pflegegeld ins Ausland zahlt, gibt es EU-Staaten, die diese Leistung nur im eigenen Land gewähren. Dazu zählen die Niederlande, Italien, Ungarn und Rumänien, die das Pflegegeld als „exportunfähige Sozialleistung“ ansehen, aber auch Luxemburg, wo Pflegepersonen mit Sachleistungen versorgt werden.
Österreichische Beitragszahler die Dummen
Die Volksanwaltschaft hat hier bereits den Bundesminister aufgefordert, auf bilateraler und EU-Ebene eine Lösung zu finden. Der freiheitliche Volksanwaltschaftssprecher Christian Ragger sagte dazu in einer Aussendung:
Sollten sich die Staaten weiter weigern und entgegen das EU-Recht kein Pflegegeld zahlen, muss der Minister bei der EU-Kommission ein Prüfungsverfahren verlangen, ob da nicht eine Vertragsverletzung vorliegt. Notfalls muss man dann den Klagsweg bestreiten, damit der österreichische Beitragszahler nicht der Dumme ist!
Schieflage abstellen
Ragger, auch Mitglied im Sozialausschuss und Behindertensprecher der FPÖ, forderte Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) auf, diese Schieflage abzustellen. Er möchte mit einer parlamentarischen Anfrage in Erfahrung bringen, wie viel Pflegegeld das Ausland den Menschen schuldig ist und welche Leistungen da genau von Österreich ausgehen. Es könne nicht sein, so Ragger, „dass Menschen, die im Ausland gearbeitet haben und nun auf pflegerische Versorgung in Österreich angewiesen sind, kein Pflegegeld beziehen, während wir großzügig gewähren“.
Österreich zahlte 2020 an 790 Personen bei einer durchschnittlichen Pflegestufe drei von 500 Euro knapp fünf Millionen Euro aus, während die Pflegeexporte an Österreich oftmals scheitern.