Am 1. Jänner 2021 trat das Gesetzespaket „Hass im Netz“ in Kraft.
Bestehendes Recht ausreichend
Als einzige Partei lehnte die FPÖ 2020 das schwarz-grüne Projekt ab und kritisierte, dass es die freie Meinungsäußerung bedrohe. Denn Hass sei ein Gefühl und daher juristisch nicht greifbar, argumentierte Justizsprecher Harald Stefan. Viele Delikte seien schon jetzt durch bestehendes Recht abgedeckt. Und er fragte:
Warum mache ich Gesetze, die so weit eingreifen in die freie Meinungsäußerung?
Auch wies er bereits damals darauf hin, dass das „unausgegorene Gesetz“ wohl EU-rechtswidrig sei.
Stümperhaftes Gesetz
Und dürfte damit Recht haben. Denn gestern, Donnerstag, hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Maciej Szpunar, erklärt, dass „das Unionsrecht es verwehre, den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft aus anderen Mitgliedsstaaten durch gesetzliche Maßnahmen generell abstrakter Natur zu beschränken.“ Und genau das wollte die schwarz-grüne Regierung machen.
Nun sind die Richter des EuGH am Zug. Für gewöhnlich folgen sie der Argumentationslinie der Generalanwaltschaft. Es wird also eine Niederlage für die Grünen und ihre Justizministerin Alma Zadić erwartet.
Freie Meinungsäußerung kein Thema in Luxemburg
Dem Generalstaatsanwalt in Luxemburg geht es in seiner Stellungnahme nicht um die bedrohte freie Meinungsäußerung. Ihm geht es vielmehr darum, dass nationale Gesetze die Bestimmungen, die aus Brüssel kommen, aushebeln. Und das ist in der Europäischen Union weder vorgesehen, noch erlaubt. Und dennoch ist die erwartete Aufhebung des Gesetzes erfreulich.