Vor wenigen Tagen wurde auf krone.at darüber berichtet, dass eine Mutter sieben Monate auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes für ihre beiden Töchter warten musste. Bis zur Geburt ihrer ersten Tochter im Jahr 2021 war die Salzburgerin selbständig tätig und zahlte pünktlich ihre Beiträge bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS). In der Kinderbetreuungszeit sei es zu ersten Unannehmlichkeiten mit dieser Institution bekommen. Nach der Geburt ihres zweiten Kindes 2022 sei dann plötzlich der Versicherungsschutz gänzlich weggefallen, heißt es im Beitrag.
Vater wohnt in der Bundesrepublik Deutschland
Von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen sei die Mutter jedes Mal “abgespeist worden, da der Sachverhalt nicht geklärt sei“. Angeblich warte man auf eine Antwort der zuständigen Behörde in Bayern, weil der Kindesvater und Ehemann dort leben würde. Da die Mutter nicht versichert war, hätte die Mutter alle Arztbesuche privat zahlen müssen.
EU-Verordnung verantwortlich
Letztendlich zahlte die SVS doch das Kinderbetreuungsgeld und die Frau ist wieder versichert. „Und warum hat das so lange gedauert?“, fragt die Ombudsfrau. Die Antwort ist einfach. Es gibt eine EU-Verordnung, die bei diesem Sachverhalt zur Anwendung kommt. Da der Vater in der Bundesrepublik Deutschland wohnt, liegt ein grenzüberschreitender Sachverhalt vor. Es ist zu klären, ob die Bundesrepublik das Elterngeld bezahlen muss oder nicht.
Die Prüfung von grenzüberschreitenden Sachverhalten ist vor allem bei Familienleistungen sehr mühsam. Die Lösung? Die EU-Verordnung ändern und dafür sorgen, dass Familienleistungen kein Bestand davon sind. Dann wäre es auch vollkommen irrelevant, ob der Vater im Ausland wohnt. Umgekehrt würde sich Österreich hunderte Millionen Euro an Kosten ersparen, die regelmäßig für Kinder bezahlt werden müssen, die nicht in Österreich wohnhaft sind. Allein im Jahr 2022 musste Österreich über 1,1 Milliarde Euro an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für Kinder bezahlen, die im Ausland wohnhaft waren.