Es ist ein Kampf David gegen Goliath. Die große ARD beantragte beim österreichischen Patentamt die Logo-Löschung des kleinen oberösterreichischen Senders AUF1. Zu ähnlich sei der Schriftzug. Doch AUF1 wehrt sich mit einer Armada von sechs Rechtsanwälten.
Anwälte: Patentamt müsste Widerspruch abweisen!
Und diese sechs Anwälte kommen in ihrer Expertise, die sie heute, Donnerstag, in einer Pressekonferenz in Linz vorstellten, zum Schluss: Nach menschlichem und juristischem Ermessen müsse das Patentamt den „Widerspruch“ des deutschen Senders abweisen.
ARD klagte falsche Person
Dafür würden mehrere Gründe sprechen: Die ARD, die keine eigene Rechtsperson ist, sondern aus neun lokalen Sendern bestehe, hätte für das Begehren beim Patentamt gar kein Mandat gehabt. Zudem, sagte Anwalt Dieter Rautnig, wurde auch noch die falsche Person geklagt. AUF1-Eigentümer sei nämlich nicht Stefan Magnet, gegen den die ARD vorging, sondern ein Verein. Man warte nun gespannt auf die Reaktion des Patentamtes, das den Widerspruch der ARD realistischerweise nur abweisen könne.
Seher spendeten Geld für Gegenwehr
Tut das Patentamt das nicht, könnte AUF1 die nächste Instanz, das wäre dann das Oberlandesgericht Wien, anrufen. Kosten? Unüberschaubar und wirtschaftlich bedrohlich für den oberösterreichischen Sender, der sich die Armada an Rechtsanwälten nur leisten kann, weil seine Seher die Gegenwehr mit Spenden finanzieren. AUF1-Chef Stefan Magnet bedankte sich im Rahmen der Pressekonferenz daher bei den treuen Zuschauern, die ihn beim Kampf gegen ein durch Zwangsbeiträge finanziertes Medium (Jahresbudget rund zehn Milliarden Euro) unterstützen.
Magnet: “Freies Medium soll fertig gemacht werden”
Laut Magnet gehe es bei dem Logo-Streit darum, dass ein freies, alternatives Medium „fertiggemacht“ werden soll. Was aber würde ohne alternative Medien geschehen, fragte Magnet. In Österreich und in Deutschland wäre zum Beispiel die Impfpflicht eingeführt worden. Die ARD habe sich aber mit dem Falschen angelegt, so Magnet, er werde seinerseits die ARD mit Klagen eindecken, denn Angriff sei die beste Verteidigung.
Logos sind nicht verwechslungsfähig
Die Frage, ob das Logo der ARD tatsächlich verwechslungsfähig mit jenem von AUF1 ist, bestritten die Anwälte Gerold Beneder und Georg Prchlik, beide ausgesprochene Markenrechts-Experten. Sie sagen: Besonders das Zeichen „1“ der ARD sei so ikonographisch in seiner Gestaltung, dass eine Verwechslung mit dem völlig anders gestalteten AUF1-Einser weitgehend ausgeschlossen sei. Eine absichtlich kreierte Ähnlichkeit des AUF1-Zeichens könne unter den genannten Beurteilungskriterien ausgeschlossen werden. Außerdem seien Zahlen frei für jeden und könnten gar nicht als Marke geschützt werden.
“Weisung von oben”
Detail am Rande: Die Pressekonferenz musste kurzfristig, wenige Stunden vor Beginn, verlegt werden. Laut Magnet habe eine Dame vom oberösterreichischen Presseklub, in deren Räumlichkeiten die Veranstaltung stattfinden hätte sollen, die Auskunft erteilt, dass sie eine „Weisung von oben“ bekommen habe, dass sie diese Pressekonferenz nicht abhalten dürfe. Schlägt hier das System wieder zu? Der AUF1-Chef will sich aber auch hier nicht unterkriegen lassen und lässt gerade gerichtliche Schritte bezüglich des „Hinausschmisses“ prüfen.