Paukenschlag in der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Standard und der FPÖ: Laut dem Wiener Landesparteisekretär Michael Stumpf bestätigte das Oberlandesgericht Wien (OLG) den freiheitlichen Vorwurf der unrichtigen Berichterstattung, zudem dürfe Standard-Schreiber Fabian Schmid als „politischer Aktivist“ bezeichnet werden.
Einstweilige Verfügung abgewiesen
Der Standard wollte eine einstweilige Verfügung gegen eine APA-OTS-Aussendung der FPÖ Wien durchsetzen und ist damit krachend gescheitert. Nachdem das Handelsgericht Wien aufgrund eines peinlichen Formalfehlers die einstweilige Verfügung bereits im November abgewiesen hatte, hat jetzt auch das OLG Wien das Begehren inhaltlich in allen Punkten abgewiesen.
Bösartige Verleumdungskampagne
Hintergrund der Standard-Klage: Die OTS der FPÖ Wien vom 11. Oktober 2023, in dem der Wiener Landesparteisekretär Stumpf gegen den Standard ausholte und zur Einstellung sämtlicher Ermittlungen gegen den Wiener Landtagsabgeordneten Udo Guggenbichler schrieb:
Guggenbichler war im vergangenen halben Jahr Opfer einer bösartigen Verleumdungskampagne, die einmal mehr von Standard-Redakteur Fabian Schmid hochgezogen wurde. Guggenbichler, der nun offiziell in allen Punkten entlastet wurde und gegen den damit rechtlich nichts vorliegt, wurde durch die Berichterstattung im Standard öffentlich vorverurteilt. Dieses schäbige Vorgehen des Fabian Schmid hat Guggenbichlers Ruf massiv geschadet. Ich fordere an dieser Stelle umgehend eine Entschuldigung.
Die effekthaschende Berichterstattung, wie sie der Standard und andere linke Medien betreiben, ist ein leicht durchschaubares Spiel, das lediglich der Diffamierung freiheitlicher Mandatare dient. Auf Richtigkeit wird dabei kein Wert gelegt. Das ist für eine vermeintlich unabhängige Presse beschämend und macht deutlich, welche Agenda in den Redaktionen verfolgt wird. Ein Journalist sollte sich nicht als politischer Aktivist betätigen.
“Urteil zeigt Schmuddel-Journalismus”
Nach dem OLG-Urteil sagte Stumpf, dass sich der Standard und dessen Lohnschreiber Schmid in Bezug auf diese Berichterstattung nun gefallen lassen müssten, keinen Wert auf Richtigkeit zu legen und nicht ausgewogen berichtet zu haben. Besonders pikant sei, so Stumpf in einer Aussendung, dass Schmid als „politischer Aktivist“ bezeichnet werden dürfe. Dieses Urteil zeige deutlich auf, was für ein Schmuddel-Journalismus in diesem Medium betrieben wird. Einigen Schreibern gehe es nicht um Recherche und ausgewogene Berichterstattung, sondern lediglich um linken Kampagnen-Journalismus gegen unliebsame politische Meinungen.