Der ÖVP-Parlamentsklub als Angehöriger einer Regierungspartei ist nicht gerade dafür bekannt, regelmäßig parlamentarische Anfragen einzubringen. Und die wenigen, die da geliefert werden, sind nicht gerade mit Intelligenz gesegnet.
SPÖ-Krainer im Visier von VP-Hanger
So beschwerte sich Andreas Hanger, einst schwarzes Mitglied und Fraktionsführer im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss, in einer parlamentarischen Anfrage an die grüne Justizministerin Alma Zadić darüber, dass der rote Fraktionskollege Kai Jan Krainer zahlreiche Werbeagenturen und Personen namentlich sowie weitere „unbekannte Täter in der ÖVP Niederösterreich” bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) angezeigt habe.
Auch sei am 30. November 2022 – also nach der Anzeige des Abgeordneten Krainer bei der WKStA – der Landesgeschäftsführer der Volkspartei Niederösterreich vor dem Untersuchungsausschuss befragt worden.
Unzulässige Anfrage
Daher fragte Hanger konkret, wie viele Anzeigen Krainer seit Beginn der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses am 9. Dezember 2021 bei einer Staatsanwaltschaft eingebracht habe und forderte die zu den Anzeigen gehörenden Aktenzahlen an. Bei der Ministerin stieß er damit faktisch auf taube Ohren. Denn Hangers Fragen seien nicht vom parlamentarischen Fragerecht umfasst. Und selbst wenn Hanger bei der Justizministerin nicht abgeblitzt worden wäre, so fragt man sich, was ihm die Beantwortung gebracht hätte, da ja der ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss schon längst abgedreht worden ist.