Wenn es nicht so tragisch wäre, müsste man lachen über das Urteil, das der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim im grün regierten Baden-Württemberg gesprochen hat.
Kein Bett, kein Brot und keine Seife
Das Gericht hat im Februar entschieden, dass zwar nicht jeder Afghane automatisch als politisch verfolgt gilt, andererseits bekämen Afghanen dennoch einen Schutzstatus. Warum? Weil die Lebensumstände in Afghanistan so prekär seien, dass „ohne tragfähiges soziales Netzwerk“ nicht einmal die elementarsten Bedürfnisse wie Bett, Brot und Seife befriedigt werden könnten.
Wie die Stuttgarter Zeitung berichtet, freut sich der Direktor des Forschungszentrums für Ausländer- und Asylrecht, Daniel Thym, an der Universität Konstanz:
Der VGH überzeugt mich persönlich und ist in der Sache restriktiv.
Junge Männer unfähig, sich zu versorgen
Konkret ging es um einen jungen, alleinstehenden und erwerbsfähigen Afghanen, der abgeschoben hätte werden sollen. Er, oder besser die linken NGOs hinter ihm, klagte. Und bekam Recht – mit Signalwirkung für weitere solche Fälle, denn auch andere Oberverwaltungsgerichte haben entsprechende Fälle anhängig.
Der junge Mann hätte kein „soziales Netzwerk“ und damit weder Bett, noch Brot, noch Seife. Das Gericht unterstellt also, dass selbst junge, erwerbsfähige Männer in Afghanistan nicht für sich alleine sorgen können. In Deutschland brauchen sie das gar nicht, denn da sorgt ja der Staat für sie, ohne etwas zurückzubekommen.
Politik über den Umweg von Gerichtsentscheidungen
Thym erkennt folgerichtig:
In der Sache bekommen so praktisch alle Afghanen einen Schutzstatus.
Das neue Urteil festigt die aktuelle Aussetzung der Abschiebungen nach Afghanistan durch den Bund und zementiert deren Anwesenheit und Versorgung durch die Deutschen bis ans Lebensende. Spinnt man die Intention des Gerichts zu Ende, müsste man eigentlich ganz Afghanistan (und womöglich nach etliche andere arme Länder) nach Deutschland übersiedeln und hier vollversorgen.
Das neue Urteil zeigt aber noch etwas: Wie sehr die Richter die Gesetze zuungunsten des Souveräns nützen und die im Parlament beschlossenen Gesetze willkürlich politisch linksextrem auslegen.