KronenZeitung Screenshot

Diese falsche Behauptung von Ariel Muzicant in der Kronen Zeitung könnte sowohl für ihn, als auch für die Zeitung ein gerichtliches Nachspiel haben.

26. Jänner 2023 / 16:34 Uhr

“Dirty Campaigning”: Muzicant schreibt in der “Kronen Zeitung” Falschnachrichten

Vor der Landtagswahl in Niederösterreich am Sonntag dürfte rund um die ÖVP-Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner große Nervosität ausgebrochen sein. In der Kronen Zeitung wird über Herausforderer Udo Landbauer (FPÖ) der Schmutzkübel ausgeleert.

Ariel mit “Dreck am Stecken

Heute, Donnerstag, erschien in der Krone ein Gastkommentar von Ariel Muzicant, seines Zeichens Präsident des Europäischen Jüdischen Kongresses. Wirklich bekannt geworden ist der Ex-Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (IKG) durch einen Spruch des früheren FPÖ-Obmanns Jörg Haider, der heute 73 Jahre alt geworden wäre. Er sagte in der Aschermittwoch-Rede im Jahr 2001, er verstehe nicht, wie einer, der Ariel heiße, so viel Dreck am Stecken haben könne.

Falschnachrichten verbreitet

„Dreck am Stecken“, wie Haider es ausdrückte, dürfte jetzt nicht nur Muzicant, sondern auch die Kronen Zeitung haben, die prompt Falschnachrichten von ihm verbreitete. In diesem Gastkommentar schreibt Muzicant allen Ernstes:

Udo Landbauer scheiterte an einem Liederbuch seiner Burschenschaft Germania zu Wiener Neustadt. Trotz rechtskräftiger Verurteilung ist er jetzt Spitzenkandidat der FPÖ Niederösterreich.

Nur als Zeuge einvernommen

Das ist falsch. Am 24. August 2018 schrieb der Kurier mit Verweis auf die Staatsanwaltschaft zu dieser Causa:

Die Anklagebehörde wies am Freitag zudem darauf hin, dass Udo Landbauer, FPÖ-Spitzenkandidat bei der niederösterreichischen Landtagswahl im Jänner, im Ermittlungsverfahren gegen die für die Zusammenstellung und Illustration der Liederbuchausgabe Verantwortlichen “als Zeuge einvernommen” worden sei. “Seitens der Israelitischen Kultusgemeinde Wien wurde gegen ihn im Zusammenhang mit dieser ‘Liederbuchaffäre’ auch eine Anzeige wegen des Verdachts nach § 3g Verbotsgesetz 1947 eingebracht, diesbezüglich jedoch mangels entsprechenden Anfangsverdachtes von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß § 35c StAG abgesehen.“

Welche Konsequenzen drohen Muszicant und Krone?

Landbauer wurde also nicht, wie Muzicant in seinem Gastkommentar in der Kronen Zeitung behauptet, „rechtskräftig verurteilt“, sondern lediglich als Zeuge einvernommen. Und eine Anzeige seitens der Israelischen Kultusgemeinde wurde mangels entsprechenden Anfangsverdachts abgewiesen. Welche Konsequenzen Muzicant und der Krone nun drohen, bleibt abzuwarten. Gut möglich, dass Landbauer eine Entgegnung fordert.

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