Was ist los in der ÖVP? In Wien steht – wie berichtet – ein Bundesrat wegen Untreue vor Gericht, und in Oberösterreich muss ein Bürgermeister wegen Vergewaltigung sieben Jahre ins Gefängnis.
Mitarbeiterin dreimal vergewaltigt
Nach einem langwierigen Gerichtsverfahren, das insgesamt vier Jahre lang gedauert hat, sprach nun das Oberlandesgericht Linz das Urteil: Der frühere Bürgermeister von Scharten im Bezirk Eferding und Landtagsabgeordnete Jürgen Höckner (ÖVP) muss nach einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil sieben Jahre hinter Gitter. Im wurde vorgeworfen, zwischen 2014 und 2016 eine Mitarbeiterin zweimal sexuell belästigt und dreimal vergewaltigt zu haben. Als die Mitarbeiterin ihr Schweigen brach, soll sie verleumdet worden sein. Höckner hatte die Frau, nachdem sie Vorwürfe gegen ihn erhoben hatte, angezeigt und eine Unterlassungsklage eingebracht. Die daraus resultierenden Ermittlungen brachten ihn aber schließlich vor Gericht.
“Jürgen ist kein Vergewaltiger”
Familie und Freunde, etwa 150 Personen, haben am gestrigen Sonntag vor dem Gemeindeamt in Scharten eine Solidaritätskundgebung für ihren Ex-Bürgermeister abgehalten. Auf den Schildern standen Sätze wie „Jürgen ist kein Vergewaltiger“, „15 Zeugen nicht relevant?“, „Entlastende Indizien nicht berücksichtigt?“ Oder „Ein drei Jahre altes Taschentuch als einziges Indiz?“ zu lesen.
Schreiben an Gemeindebürger
Wie berichtet, hatte der ÖVP-Mann aus Oberösterreich im Juli 2021 bei einer Abstimmung in der ÖVP-Ortsgruppe die volle Unterstützung für seine Kandidatur als Bürgermeister von Scharten erhalten. Danach wandte er sich in einem Schreiben an die Gemeindebürger, in dem er sein Antreten mitteilte:
Nach Rücksprache mit meiner Familie, einer klaren Entscheidung der ÖVP-Ortsgruppe Scharten und dem enormen Zuspruch aus vielen Teilen der Schartner Bevölkerung habe ich mich, trotz einer noch ausstehenden gerichtlichen Entscheidung, entschlossen, mich erneut der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Scharten zu stellen.
Gericht glaubte Mitarbeiterin
Er habe nichts Unrechtes getan, daher kämpfe er für sein Recht. Die Kandidatur sei ein wesentlicher Bestandteil seiner Auseinandersetzung für Gerechtigkeit und für alle, „die mir ihr Vertrauen schenken und mich dies auch in den letzten Monaten wissen ließen“, schrieb Höckner in seinem Brief.
All das nützte wenig. Das Gericht glaubte der Mitarbeiterin.