Medial wurde bekannt, dass diverse EU-Staaten ihre russischen Botschafter in die jeweiligen Außenämter zitiert haben, um unter anderem jene Protestnote kundzutun, dass die Aufnahme der einstigen ukrainischen Gebiete Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja in die Russische Föderation nicht akzeptiert werde. Diese Entscheidung sei null und nichtig und „kann und wird keinerlei Rechtswirkung entfalten“, wurde etwa Dmitrij Ljubinskij, Botschafter der Russischen Föderation in Österreich, ausgerichtet.
Dieser zeigt sich allerdings unbeeindruckt, wie man einem Eintrag auf Facebook entnehmen kann. Er habe gekontert, dass bei den Referenden eine freie Willensäußerung von Millionen von Menschen in voller Übereinstimmung mit den Normen und Prinzipien des Völkerrechts erfolgt sei.
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Völkerrecht nicht verletzt
Das legitime Recht auf Selbstbestimmung sei in der UN-Charta, den Internationalen Menschenrechtspakten von 1966 und der Schlussakte von Helsinki von 1975 verankert. Dazu habe das Urteil des Internationalen Gerichtshofs zum Kosovo vom 22. Juli 2010 bestätigt, dass die einseitige Unabhängigkeitserklärung eines Staatenteils keinerlei Normen des Völkerrechts verletze.
Er fügte hinzu, dass die Europäische Union, sowie einzelne Hauptstädte der EU erklären könnten, “was sie wollen”. Aber diese Erklärungen ändere nichts, könne auch nichts ändern – die entsprechenden Abkommen wären unterzeichnet, vier neue Föderationssubjekte seien in die Russische Föderation aufgenommen worden. „Und das ist die Realität, mit der die Europäische Union in Zukunft zu leben hat und die sie zu respektieren hat“, heißt es abschließend im Facebook-Eintrag.