Freispruch! So lautete am letzten Freitag das Urteil im Amtsmissbrauch-Prozess gegen den Niederösterreichischen Asyl-Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ). Ein Urteil, das die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nicht hinnehmen will. Die Behörde will Nichtigkeitsbeschwerde einlegen.
Staatsanwaltschaft lässt nicht locker
Einem ORF-Bericht zufolge hat die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft am gestrigen Montag angekündigt, Einspruch gegen das freitägige Urteil einlegen zu wollen.
Auf Anfrage des Senders, zeigte sich Waldhäusls Anwalt Manfred Ainedter von der Nichtigkeitsbeschwerde “wenig überrascht”. Er habe “fast damit gerechnet”, sehe dem weiteren Verlauf des Falles aber mit “Ruhe und Gelassenheit” entgegen.
Schöffensenat hatte Waldhäusl freigesprochen
Richterin Silvia Pöchacker und der Schöffensenat waren am letzten Freitag zum Schluss gekommen, dass die Unterkunft im niederösterreichischen Drasenhofen per se nicht ungeeignet war und die “jugendlichen” Asylwerber nicht eingesperrt gewesen seien. “Ein Bauzaun in Betonschuhen mit einer Reihe Stacheldraht darüber stellt per se keine die Persönlichkeit destabilisierende Maßnahme dar”, begründete die Richterin den Freispruch.