In umfangreichen Anfragebeantwortungen haben alle 14 Regierungsmitglieder die „LGBTIQ-Politik der Bundesregierung“ präsentiert und sich dabei so richtig ins Zeug gelegt. Unzensuriert hat bereits über den absoluten Musterschüler, Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), berichtet, der bereits zu Beginn des Asylverfahrens dafür sorgt, dass illegale LGBTIQ-Einwanderer eine Sonderbehandlung erhalten – vor allem deshalb, weil viele andere Migranten ihnen wenig tolerant gegenüber stehen dürften.
Zadic entschuldigte sich für Homosexuellen-Gesetze
Höchst engagiert ist auch Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Sie entschuldigte sich bereits im Vorjahr in einer wegen der in der Regierung grassierenden Corona-Panik recht schmucklosen „Erklärung zum Pride Month“ für die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen in der Zweiten Republik.
Homosexualität stand in Österreich bis zur Strafrechtsreform des Justizministers Christian Broda (SPÖ) Anfang der siebziger Jahre unter Strafe. Danach traten Regelungen in Kraft, die gegenüber heterosexuellen Kontakten ein höheres Schutzalter (18 Jahre) sowie ein Werbe- und ein Prostitutionsverbot festlegten. 2002 fiel als letzte Einschränkung das Schutzalter.
Projekt und Studie in Auftrag gegeben
Die historische Entschuldigung, so Zadic in ihrer Anfragebeantwortung, war zugleich „der Startpunkt des Projekts ‚Vor dem Gesetz sind alle gleich?‘“, das seit Herbst 2021 läuft. Ein „Projekt zur Sichtbarmachung von Diskriminierung und Ungleichheit von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, nichtbinären, intersexuellen und queeren Personen im Justizbereich“. An dem Projekt arbeiten zahlreiche Initiativen aus dem LGBTIQ-Bereich mit, darunter das Rechtskomitee Lambda, die Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche und transgender Lebensweisen, die Homosexuellen-Initiativen aus Linz und Wien, das Zentrum „QWien“, die „Rosa Lila PantherInnen“ und der Verein „Queer Base“.
Keine Information über Kosten
Ergänzend zum Projekt wird von „QWien – Zentrum für queere Geschichte“ eine Studie über „die österreichische Rechtslage im Bereich des Strafrechts, Ehe- und Partnerschaftsrechts sowie Kindschafts- und Fortpflanzungsrechts seit 1945“ durchgeführt, die bis 2023 laufen soll. Über die Kosten des Projekts und der Studie gab Zadic keine Auskunft.
Ebenfalls mit Kosten verbunden dürfte der Plan sein, „eine (unter anderem digitale) Gedenkmöglichkeit zu schaffen, um das Leid der Betroffenen, ihrer Angehörigen und der gesamten Community sichtbar zu machen“ – gemeint ist hier das Leid all jener, die auf Basis der Homosexuellen-Gesetze verurteilt wurden.
Zadic will „Regenbogen-Familien“ stärken
Die Justizministerin richtet ihre Politik allerdings nicht nur auf die Vergangenheit, sondern plant auch eine Reform des Kindschaftsrechts mit „Platz für alle Familienformen“ und dem Ziel, dadurch „Regenbogen-Familien“ zu stärken.
Keine Anzeichen für Diskriminierung im eigenen Ministerium
Im Justizministerium selbst dürfte die oftmals beklagte Diskriminierung von LGBTIQ-Personen kein Thema sein. Zwar wird den Gleichbehandlungsbeauftragten Zeit für Überzeugungsarbeit im Falle von Anzeichen der Diskriminierung „vom Dienstgeber uneingeschränkt zur Verfügung gestellt und jede notwendige Unterstützung in ihrer Arbeit gewährt“, allerdings dürfte das gar nicht nötig sein, denn, so Zadic:
Seit 2020 sind keinerlei Vorwürfe oder Wünsche nach Hilfestellungen oder Förderungen an die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlung im Bundesministerium für Justiz herangetragen worden.