Dass der „Klimabonus“ an Asylwerber und an Verbrecher, die in Gefängnissen sitzen, ausbezahlt wird, hat in Österreich schon für Kopfschütteln und in der ÖVP für parteiinterne Streitigkeiten, die im Rücktritt der Generalsekretärin Laura Sachslehner gipfelte, gesorgt. Die Unfähigkeit der schwarz-grünen Regierung manifestiert sich aber noch mehr, seit bekannt wurde, dass der „Klimabonus“ auch an Tote ausbezahlt wird.
Rückgabe des Geldes “rechtlich nicht möglich”
Die Presse berichtete heute, Mittwoch, als erste über einen Fall, bei dem der Sohn den 500-Euro-„Klimabonus“ für seine eben verstorbene Mutter an den Staat zurückgeben wollte. Doch dieser nahm das Geld nicht an, „weil es rechtlich nicht möglich ist“. Die 500 Euro würden in die Erbmasse übergehen, hieß es. Nun bekommt der Sohn als Alleinerbe den „Klimabonus“ gleich zweimal.
Unausgegorene Maßnahmen der Regierung
Dass nun auch rund 18.000 Tote 500 Euro überwiesen bekommen, zeigt einmal mehr, wie unausgegoren Maßnahmen der schwarz-grünen Regierung sind. Den „Klimabonus“ bekommt jeder, der 183 Tage seinen Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet hat. Als Stichtag wurde dabei von der Regierung der 3. Juli 2022 festgelegt.
500 Euro für rund 18.000 Tote
Weil aber durchschnittlich jeden Tag 247 Menschen in Österreich sterben, erhalten nun auch rund 18.000 Tote die 500 Euro überwiesen. Bis Angehörige die Toten vom Hauptwohnsitz abgemeldet und den Behörden gemeldet haben, vergehen meistens nämlich mehrere Wochen. Die betreffenden Personen tauchen deshalb auch noch einige Zeit nach ihrem Tod im Personenstandsregister auf.