Mädchen / Impfung

Immer mehr Menschen klagen über die Nebenwirkungen und drastischen Folgeschäden nach der Corona-Impfung.

7. September 2022 / 17:08 Uhr

Gesundheitliche Schäden wegen Corona-Impfung: Erste Sammelklage gegen BioNTech

Es geht los: Nachdem die Nebenwirkungen der Corona-Impfstoffe jeden Vergleich mit der Einführung eines anderen Impfstoffes sprengen, musste es früher oder später dazu kommen, nämlich zu einer Klage gegen den Impfstoffhersteller.
Von Pharmafirma nicht ernstgenommen
So liegt jetzt am Düsseldorfer Amtsgericht eine Sammelklage gegen das Pharmaunternehmen BioNTech auf, nachdem mehrere Betroffene über schwerwiegende und das Leben beeinträchtigende Impfschäden nach der Corona-Impfung mit dem Wirkstoff Comirnaty geklagt hatten. Eine außergerichtliche Einigung war davor gescheitert.
Die Sache zieht sich schon lange hin. Die Rechtsanwaltskanzlei hatte von BioNTech eine Sachverhaltsdarstellung zu den erhobenen Vorwürfen verlangt. Aber das Pharmaunternehmen schickte lediglich ein Formularblatt zurück, mit der Aufforderung, doch die Ansprüche auf einem Pfizer-Formular anzumelden.
BioNTech zeigt „kalte Schulter“ 
Die Anwälte zeigten sich verärgert über die ihrer Meinung nach „herabwürdigende, respektlose und ehrverletzende“ Nicht-Antwort:

Die Geschädigten fühlen sich nicht ernst genommen. Es plagen sie nicht nur erhebliche, lebenseinschränkende gesundheitliche Probleme seit der Impfung. Nun zeigt das verantwortliche Unternehmen ihnen auch noch arrogant die kalte Schulter, statt ihrer Verantwortung nachzukommen.

Die Betroffenen haben ihre Impfschäden bereits der EMA und/oder dem Paul Ehrlich Institut und/oder BioNTech gemeldet. Mit der Klage fordern sie nun Entschädigungen in sechsstelliger Höhe.
Wer bei Impfschäden zahlt
Damit bekommt die Frage nach der Haftung wieder Auftrieb. Weil die Corona-Impfungen vom Staat empfohlen (oder in Österreich zeitweise sogar erzwungen) wurde, haftet der Staat, also der Steuerzahler, für Impfschäden.
Allerdings haftet auch der Hersteller. Denn nach dem Arzneimittelgesetz ist er zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die Schäden seines Impfstoffs „über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen.“ Das gilt aber nur für Nebenwirkungen, die nicht auf dem Beipackzettel aufgelistet sind und die auch nachgewiesen wurden. Das dürfte bei den Betroffenen der aktuellen Klage der Fall sein.

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