Am heutigen Dienstag kam ein afghanischer “Schutzsuchender” in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Bewährungsstrafe davon. Im Januar dieses Jahres hatte er ein erst elfjähriges Mädchen vergewaltigt.
Urteil verhöhnt Opfer
Als freier Mann konnte heute ein angeblich 16-jähriger Afghane den Gerichtssaal des Warener Amtsgerichts verlassen. Der Richter hatte ihn wegen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und der Vergewaltigung zwar schuldig gesprochen, ihn aber zu lediglich einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Vergewaltigung eine Lappalie?
Die abscheuliche Tat hatte sich im Januar dieses Jahres im Schlossgarten Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern) ereignet. Dort war der Afghane über das wehrlose Mädchen hergefallen. Sein Opfer landete nach der Tat im Krankenhaus. Der Täter konnte kurz nach dem Verbrechen gefasst werden und verbrachte die Zeit bis zur Verhandlung in Untersuchungshaft.
Doch wie mag es der Familie und dem Opfer gehen, nach einem Schuldspruch ohne Konsequenzen für den Verbrecher? Darüber machen sich Richter, wie jener, der den Vergewaltiger heute einfach laufen ließ, wohl keine Gedanken.