Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Österreich wegen der Indexierung sämtlicher Familienleistungen verurteilt. Und freilich konnten es Parteien wie SPÖ und Neos nicht erwarten, mit Pressediensten dieses Urteil zu loben, während ÖVP und FPÖ kritisiert werden. Allerdings lässt nun FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl mit einer schärferen Forderung aufhorchen.
Kickl will, dass kein einziger Cent an Familienleistungen für Kinder bezahlt wird, die nicht in Österreich wohnhaft sind. Und der FPÖ-Obmann geht sogar so weit, zu sagen, dass das Unionsrecht eine Diskriminierung beinhaltet. Geht es nach dem FPÖ-Obmann, sollen die Nationalstaaten selbst über ihre Familienleistungen entscheiden dürfen. Da brauche es keine Anleitung aus Brüssel.
Unionsrecht ist diskriminierend
Tatsächlich ist diese Ungleichbehandlung vorhanden, da das Kinderbetreuungsgeld (jedenfalls in seiner Pauschalvariante) wie auch die Familienbeihilfe Leistungen sind, von denen nicht verlangt wird, dass Eltern arbeiten müssen. Die EU-Regelung führt dazu, dass es auf der einen Seite Eltern gibt, die Kindergeld erhalten, obwohl keiner von Ihnen erwerbstätig ist, während andere Eltern die gleiche Leistung erst aufgrund einer Erwerbstätigkeit erhalten.
Das Unionsrecht führt auch dazu, dass Staaten, in denen das Kind wohnt, nichts bezahlen müssen, während dafür andere Staaten voll zu Kassa gebeten werden. Die EU argumentiert, dass eine Person, die in einem Staat Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, deswegen auch einen Anspruch auf Familienleistungen haben muss.
Keine Sozialversicherungsleistungen
Das ist in zweierlei Hinsicht verfehlt. Zum einen sind Familienleistungen der meisten Staaten (bis auf wenige Ausnahmen) keine Sozialversicherungsleistungen. Zum anderen hat es erst jüngst ein Urteil gegeben, bei dem Deutschland einem Vater, der keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt hat, dennoch für sein in Italien mit der Mutter lebendes Kind das Kindergeld bezahlen musst, obwohl auch die Mutter nicht erwerbstätig war.
„Die einfachste Lösung wäre daher, dass Familienleistungen kein Bestandteil der EU-VO 883/2004 samt ihrer Durchführungsverordnung mehr sein dürfen und Österreich die Zahlungen von Familienbeihilfe ins Ausland gänzlich einstellt. Weniger EU, dafür Rückgabe der Kompetenzen an die Nationalstaaten, muss das Ziel sein!“, fordert Kickl.