Dass Grenzgänger, die in der Schweiz gearbeitet haben, von Österreich kein Pflegegeld erhalten, daran ist auch ÖVP-Politiker August Wöginger Schuld. Damit konfrontiert, schwieg er.

17. Mai 2022 / 22:32 Uhr

Kein Pflegegeld für Grenzgänger: Auch ÖVP-Wöginger ist mitschuld

Unzensuriert hat mehrmals darüber berichtet, dass Österreicher, die als Grenzgänger ausschließlich in der Schweiz gearbeitet haben – betroffen sind überwiegend Vorarlberger – und daher nur von der Schweiz eine Pension bekommen, weder von Österreich noch von der Schweiz eine Pflegegeldleistung erhalten.
Grenzgänger schauen durch die Finger
Dies deswegen, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) Österreich und Deutschland verurteilt hat, ihre Pflegegeldleistungen ins Ausland zu exportieren, während der EFTA-Gerichtshof Liechtenstein verurteilt hat, seine pflegegeldähnliche Leistung, die sogenannte Hilflosenentschädigung, ins Ausland zu exportieren. Bei der Schweiz allerdings, das kein EU-Mitglied ist und auch nicht dem EWR angehört, hat das eigene Gericht, der Bundesfinanzhof, entschieden, dass die Schweiz seine Hilflosenentschädigung nicht ins Ausland exportieren muss. Dies sei mit der EU so vereinbart worden. Daher hätte ein Grenzgänger aus Österreich nur dann einen Anspruch auf die Schweizer Hilflosenentschädigung, wenn er in die Schweiz zieht.
EU-Recht führt zu Benachteiligung
EU-rechtlich wäre die Schweiz zuständig die Hilflosenentschädigung zu bezahlen, da ein Grenzgänger aufgrund der Pension, die er von dort bekommt, den Rechtsvorschriften der Schweiz unterliegt. Allerdings hat der EuGH in anderen Rechtsachen entschieden, dass zwar eine Person den Rechtsvorschriften eines Staats unterliegen kann, allerdings auch ein anderer Staat durchaus seine Leistungen bezahlen kann, wenn nach nationalen Bestimmungen der Anspruch erfüllt ist.
Und hier kommt nun der ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger ins Spiel. Er hat im Dezember 2014 gemeinsam mit dem SPÖler Josef Muchitsch einen Antrag eingebracht, mit dem das Bundespflegegeld verschärft wurde. Damals gab es noch eine Koalition zwischen SPÖ und ÖVP. Der Antrag beinhaltet unter anderem, dass Österreich auf keinen Fall für Pflegefälle zuständig wird, wenn gemäß den EU-Regeln eine Person den Rechtsvorschriften eines anderen Staats unterliegt. Österreich hätte demnach das Recht eine Leistung zu bezahlen, aber keine Verpflichtung.
Höchstgericht gegen Pflegefälle
Dies führte dazu, dass höchstgerichtlich entschieden wurde, dass Grenzgänger durch die Finger schauen. Die Schweiz ist zuständig unabhängig davon, ob dieser Staat eine Pflegegeldleistung hat oder nicht. Und selbst auch dann, wenn ein Arbeitnehmer sich von der Schweizer Krankenversicherungspflicht hat befreien lassen und stattdessen in Österreich privat oder freiwillig weiterversichert war. So entschied der Oberste Gerichtshof. Der EuGH hat allerdings wiederholt festgestellt, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit niemals dazu führen darf, dass Leistungen der sozialen Sicherheit verloren gehen. Das ist aber bei der beschriebenen Konstellation der Fall. Es liegt ein klarer Verstoß gegen das Primärrecht der EU vor – konkret Artikel 45 und 48 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. (AEUV). Bis dato dürfte es aber noch niemanden gelungen sein, den EuGH mit dieser Frage zu befassen.
Wöginger schweigt
Wöginger wurde mit einer Medienanfrage mit diesem Sachverhalt konfrontiert. Denn er ist nach wie vor in der Regierung und könnte jederzeit seinen Fehler korrigieren. Es folgte Schweigen. Egal, ob die ÖVP die alte, die neue oder wieder die alte ist. Betroffene Pflegefälle bekommen die soziale Kälte dieser Partei zu spüren.

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