Wenn der EuGH Österreich wegen der Indexierung seiner Familienleistungen verurteilt, drohen Nachzahlungen in der Höhe von rund 220 Millionen Euro.

12. Mai 2022 / 15:16 Uhr

Kindergeld-Topf drohen weitere 220 Millionen Euro Schulden

Die freiheitliche Frauensprecherin Rosa Ecker stellt regelmäßig parlamentarische Anfragen zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF), aus dem sämtliche Familienleistungen bezahlt werden. Zuletzt wurde bekannt, dass der FLAF mit 3,6 Milliarden Euro verschuldet ist. Wie unzensuriert zugetragen wurde, drohen sich diese Schulden um weitere 220 Millionen Euro zu erhöhen. Dies nämlich aufgrund der Indexierung der Familienbeihilfe und anderer Leistungen für Kinder, die nicht in Österreich wohnhaft sind.
Die EU-Kommission hat Österreich aufgrund dieser Maßnahme beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt, und der Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen festgestellt, dass die Indexierung nicht zulässig wäre. Wie dies letztendlich die Richter sehen, wird sich weisen. Ein Urteils-Termin steht laut der Presseabteilung des EuGH noch nicht fest.
Kürzung verboten, aber auch Erhöhung
Fraglich ist außerdem, ob Österreich Familienleistungen von Eltern aus jenen Staaten zurückfordern muss, die bei denen die Indexierung zu einer höheren Leistung geführt hat. Die entsprechende EU-Verordnung verbietet nicht nur eine Kürzung einer Leistung aufgrund des Wohnorts, sondern auch eine Erhöhung.
Ungeachtet dessen dürften Familienleistungen überhaupt kein Bestandteil jener EU-Verordnungen, die Sozialversicherungsleistungen koordinieren, sein. Denn weder die Familienbeihilfe, noch das Kinderbetreuungsgeld sind Sozialversicherungsleistungen. Es handelt sich auch nicht um Sozialhilfeleistungen. Dies brächte den Vorteil, dass Österreich keinen Cent für Kinder bezahlen müsste, die nicht in Österreich wohnhaft sind
 
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Nachtrag vom 16.5.2022
Die Info, die an unzensuriert.at weitergetragen wurde, hat einen kleinen Schönheitsfehler. Bei den 220 Millionen Euro handelt es sich um die Rücklagen, die Österreich zahlen wird, wenn die Verurteilung durch den EuGH kommen sollte. Wie Medien berichten wäre der Betrag, den Österreich zahlen müsste, 290 Millionen Euro und damit um 70 Millionen Euro höher.

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