Herbert Kickl / Corona-Demo 6.3.21 Wien

Bilder der Corona-Demo vom 6. März 2021 in Wien zeigen eindeutig, dass Herbert Kickl während der Veranstaltung eine FFP2-Maske getragen hat. Die FPÖ hat für diese Demo sogar eigene Masken produzieren lassen.

21. April 2022 / 11:29 Uhr

Gab es Anzeige auf Weisung “von oben”? Kickl gewinnt „Maskenprozess“ vor Verwaltungsgericht

FPÖ-Chef Herbert Kickl hat den „Maskenprozess“ vor dem Verwaltungsgericht Wien gewonnen. Ein Polizist hatte ihn angezeigt, weil er bei der Corona-Demo am 6. März 2021 angeblich keinen Mund-Nasen-Schutz getragen und den Zwei-Meter-Abstand nicht eingehalten haben soll. Im Zuge der Verhandlung sagte Kickl, ihm sei zur Kenntnis gebracht worden, dass es offensichtlich eine Weisung gab, „mich jedenfalls anzuzeigen“.
Maske zum Wassertrinken abgenommen
Nach der Verhandlung im Jänner erfolgte am 13. April das Urteil der Richterin, die feststellte, dass die Beschwerde von Kickl gegen die Verwaltungsstrafe von 231 Euro zu Recht erfolgt war. Der FPÖ-Chef konnte glaubwürdig und nachvollziehbar darlegen, dass es ihm aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zeitweise nicht möglich gewesen sei, den Abstand einzuhalten – insbesondere wegen der Polizeiabsperrungen.
Falls er die Maske kurzzeitig abgenommen habe, so sei das zum Zweck des Wassertrinkens geschehen, so Kickl. Auch habe er nicht an Ort und Stelle von der Anzeige erfahren, sondern im Nachhinein – und zwar erst im Zuge des Auslieferungsverfahrens an den Immunitätsausschuss des Parlaments.
Polizist konnte sich an Tatzeitpunkt nicht erinnern
Bemerkenswert: Der anzeigende Polizist konnte sich nicht an den genauen Tatzeitpunkt erinnern, die Anzeige ist erst zirka fünf Stunden nach der Beobachtung niedergeschrieben worden. Auch ist als „Tatort“ lediglich „1010, Burgring“ vermerkt worden.
Private Adresse für Anzeige aus dem Melderegister
Darüber zeigte sich Kickl bei der Verhandlung verwundert, wo er meinte:

Es wurde nie gegen mich eine Amtshandlung gesetzt. Ich wurde an Ort und Stelle nie in Kenntnis gesetzt, dass ich keine Maske aufhätte oder dass ich den Abstand nicht eingehalten hätte. Offensichtlich hat der einschreitende Beamte meine private Adresse aus dem Melderegister.

Funkverkehr als Beweis für Weisung
Liest man die Aussagen der Beteiligten des Verfahrens, kann man leicht den Eindruck gewinnen, hier hat jemand „von oben“ als Anstifter der Anzeige agiert. Tatsächlich meinte Kickl, dass ihm im Zuge des Verfahrens zur Aufhebung seiner Immunität zur Kenntnis gebracht worden sei, „dass es offensichtlich eine Weisung gab, mich jedenfalls anzuzeigen“. FPÖ-Anwalt Christoph Völk konnte für diese Vermutung einen Auszug eines Funkverkehrs der Polizei vorlegen, dessen Authentizität von Informanten des Innenministeriums bestätigt worden sei.

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