Die freiheitliche Frauensprecherin Rosa Ecker hat aufgrund der Beantwortung einer ihrer parlamentarischen Anfragen traurige Nachricht zu berichten. Im Zeitraum 2018 bis 2020 haben Eltern von 5.813 Kindern nur ein gekürztes Kinderbetreuungsgeld erhalten.
Ecker klärt auf: „Das Kinderbetreuungsgeld wird nur dann in voller Höhe ausbezahlt, wenn die ersten zehn Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nachgewiesen werden können. Fünf sind im Zuge der Schwangerschaft zu absolvieren und fünf danach, wobei diese bis zum 15. Lebensmonat des Kindes nachgewiesen werden müssen.“
Rückforderungen von 1.300 Euro drohen
Die Frauensprecherin warnt, dass, wenn auch nur eine der Untersuchungen nicht rechtzeitig nachgewiesen werden kann, 1.300 Euro zurückbezahlt werden müssen – sofern sie zuvor schon ausbezahlt wurden. Besonders fies dabei: Haben beide Eltern abwechselnd Kinderbetreuungsgeld bezogen, müssen beide (!) 1.300 Euro zurückbezahlen. Vater Staat dürfte auf Kosten der Familien mehr als 7,5 Millionen Euro kassiert haben.
Was ist mit Kindern im Ausland?
In diesem Zusammenhang sollen noch ein paar Fragen aufgeworfen werden. Erhalten Eltern von Kindern, die im Ausland wohnhaft sind, ebenfalls ein gekürztes Kinderbetreuungsgeld, wenn Österreich aufgrund der EU-Gesetze zuständig wird, aber die Frist der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen gar nicht eingehalten werden konnte? Was passiert, wenn Eltern in Österreich wohnhaft sind, aber ein Elternteil während der Schwangerschaft in einem anderen Staat zu arbeiten beginnt? In dem Fall müsste dieser sein Kinderbetreuungsgeld (Erziehungsgeld) bezahlen. Was passiert aber, wenn dieser Elternteil gekündigt wird und Österreich wieder zuständig wird? Da die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen im Glauben, dass ein anderer Staat sein Erziehungsgeld bezahlen muss, nicht gemacht wurde, dürfte ebenfalls das Kinderbetreuungsgeld von Österreich gekürzt werden.