Lehrerin mit Maske

Der Amtsarzt erkannte das ärztliche Attest für Masken- und Testbefreiung nicht an, weshalb eine im Krankenstand befindliche Lehrerin von der Bildungsdirektion Wien gekündigt wurde (Symbolfoto).

11. April 2022 / 18:59 Uhr

Wiener Lehrerin zwei Jahre vor Pension wegen „Maskenbefreiung“ gekündigt

Judit H., 63, Pädagogin in der Öko-Schule in Wien-Liesing, wurde zwei Jahre vor ihrer Pensionierung gekündigt. Der Grund: Die Lehrerin verfügt zwar über ärztliche Attests für Masken- und Corona-Test-Befreiungen, doch der Amtsarzt der Bildungsdirektion soll diese nicht bestätigt haben.
Für den Amtsarzt zu “theatralisch”
Judit H. sagte gegenüber unzensuriert:

Ich war nur zwölf Minuten beim Amtsarzt, es gab keine Untersuchung. Er begründete sein Nein zur Masken- und Testbefreiung damit, dass ich zu theatralisch war.

Wiener Institut stellte Befreiung aus
Allerdings: Eine Fachärztin für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin in einem Institut in Wien-Meidling stellte ein „ärztliches Attest zur Befreiung einer Nasen-Mund-Maske und Testung in und vor dem Gesicht aus“. Darin heißt es wörtlich:

Hiermit wird nach eingehender fachärztlicher Untersuchung bestätigt, dass Frau Judith … krankheitsbedingt das Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden, eng anliegenden und auch einer nicht eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung (Maske, Gesichtsvisier) aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann. Es ist auch dringlich von Manipulationen im Gesichtsbereich (z.B. Teststäbchen Einführung in Nase / Rachen) abzuraten, da diese akute psychische Dekompensationen auslösen und eine anhaltende Verschlechterung des Gesundheitszustandes von Frau H. bedingen können.

Psychiatrischen Begutachtungstermin nicht wahrgenommen
Judit H., die nach eigenen Angaben Turnen, Biologie und Mathematik unterrichtet, aber sich wegen der Streitfrage „Masken- und Testbefreiung“ im Krankenstand befindet, bekam am 12. Jänner von der Bildungsdirektion Wien den Bescheid, dass ihr provisorisches Dienstverhältnis gekündigt wird. Ihr wurde in diesem Schreiben unter anderem auch vorgehalten, dass sie einem psychiatrischen Begutachtungstermin nicht wahrgenommen hätte.
Frau H. entgegnet, dass ihr beim Amtsarzt zwar ein Juli-Termin in Aussicht gestellt worden wäre, sie jedoch keine Vorladung dafür bekommen hätte.
Bildungsdirektion: “Anhängiges Gerichtsverfahren”
Von der Bildungsdirektion Wien hieß es auf Nachfrage, dass „in der konkreten Angelegenheit es derzeit ein anhängiges Gerichtsverfahren gibt, welches noch nicht abgeschlossen ist“. Deswegen könne man auf den Fall im Detail nicht eingehen.
Beim Gerichtsverfahren geht es um die Kündigung von Judit H., die zwei Jahre vor ihrer Pensionierung dagegen ankämpft.

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