Der Mathematiker Norbert Mauser hat mit seiner Äußerung auf Servus TV, der grüne Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein könne die Frageliste des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) gar nicht beantworten, weil es entsprechende Daten überhaupt nicht gebe, wohl recht behalten. Aus diesem Grund müssten, so Mauser, die Corona-Maßnahmen von den Höchstrichtern aufgehoben werden.
Überraschungen könnten auftauchen
Die Antworten hat Mückstein nach Aufforderung des dafür zuständigen Verfassungsrichters zwar zeitgerecht bis 18. Februar geliefert, doch schlauer wird man aufgrund des Inhalts nicht wirklich. Die bis dato geheimgehaltenen Antworten liegen unzensuriert vor. Diese 57 Seiten werden in den nächsten Tagen sicherlich von vielen Experten begutachtet werden – einige Überraschungen könnten da schon auftauchen.
30 Prozent der Patienten hatten Covid als Nebendiagnose
Etwa, dass 30 Prozent der Intensivpatienten Covid nur als Nebendiagnose hatten, wie wir bereits berichtet haben. Ansonsten ist vieles sehr unpräzise. Schwammige Sätze zeigen, wie sich Mückstein um die Antworten windet:
Es ist jedenfalls zu beachten, dass es auf Basis der vorliegenden Daten nicht möglich ist, klinische Kausalketten abzubilden.
Beim Durchlesen der Antworten bekommt man den Eindruck, dass es wohl am Willen oder an politischem Auftrag fehlt, eine exakte Datenlage zu erfassen, aufzuarbeiten und der Regierung zur Verfügung zu stellen.
Keine konkrete Angabe zur Risiko-Minimierung durch FFP2-Masken
So kann auch die Frage des VfGH-Richters nicht lückenlos beantwortet werden, um welchen Faktor das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen beziehungsweise im Freien das Antsteckungs- beziehungsweise Übertragungsrisiko reduziert?
Zwar wird aus Studien des Robert-Koch- und des Max-Planck-Instituts zitiert, doch auf Seite 25 des Berichts kann der Gesundheitsminister zusammenfassend nur sagen, dass „das Tragen von FFP2-Masken grundsätzlich eine sehr wirksame Maßnahme zur Minimierung der Übertragung von SARS-CoV-2 in Innenräumen, unter gewissen Umständen auch im Freien, darstellt“.
Die Relativierung folgt auf den Fuß: Hier sei allerdings zu beachten, dass die zitierten Studien großteils unter Laborbedingungen durchgeführt worden seien oder theoretische Analysen darstellen würden. Die Verringerung der Antsteckungsgefahr sei deutlich weniger ausgeprägt, wenn Masken nicht gut sitzend oder nicht korrekt und durchgehend getragen würden. Dies sei ebenso zu erwarten, wenn Masken zu lange getragen oder anderweitig unsachgemäß verwendet würden.
Impfung: Keine Aussage über Lage in Österreich
Bei der wahrscheinlich wichtigsten Frage des VfGH-Richters, nämlich, um welchen Faktor sich das Risiko schwerer Verläufe durch eine Covid-Schutzimpfung verringere, wird ebenso „herumgedoktert“.
Es werden Daten aus aller Welt zitiert, aber im Prinzip gibt es keine Aussage über die Lage in Österreich. Man erfährt, dass die Wirksamkeit der Impfung zwischen drei und 92 Prozent liegt – wörtlich heißt es:
So zeigt die vorhandene Evidenz Wirksamkeiten zur Verhinderung jeglicher Infektionen mit der Delta-Variante zwischen 3 und 92 %, wobei die Diskrepanz hier durch die Unterschiede im Studiendesign bezüglich untersuchten Altersgruppen und seit der Impfung vergangener Zeit zu erklären ist.
Kurz darauf wird erklärt, dass die Wirksamkeit der Impfungen von Alter, Vorerkrankung, der Anzahl der verabreichten Impfungen, der Virusvariante und der vergangenen Zeit seit der letzten Impfung abhänge. Das ist dahingehend interessant, weil solche Überlegungen und Erklärungen in der Impfkampagne der Bundesregierung nicht vorkommen.
Quantifizierung der “Lockdown”-Auswirkungen nicht möglich
Ziemlich ernüchternd werden nach Betrachtung der Antworten wohl jene sein, die noch an den Sinn des „Lockdown“ für Ungeimpfte glaubten. Der Gesundheitsminister geht zwar davon aus, dass es schon etwas helfen könnte, da ja jede Kontakt-Reduktion für Ungeimpfte helfen würde. Hier heißt es:
Es ist daher davon auszugehen, dass jegliche Kontaktreduktion für Ungeimpfte in einer Situation, in der das Gesundheitssystem stark belastet oder bereits überlastet ist, zur Verhinderung des Zusammenbruchs der gesundheitlichen Versorgung beiträgt.
Allerdings wird zugegeben, dass eine Quantifizierung der Auswirkungen eines „Lockdown“ für Ungeimpfte praktisch unmöglich sei. Was neuerlich den Verdacht aufwirft, dass der „Lockdown für Impffreie” lediglich eine Bestrafung der Regierung für jene Menschen war, die sich nicht stechen lassen wollen.